
10.04.2013
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30.03.2013
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09.03.2013
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11.02.2013
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11.02.2013
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11.02.2013
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Ab 2013 bietet das Cochlear Implant Centrum (CIC) Wilhelm Hirte in Hannover auch eine Rehabilitation für erwachsene CI-Träger an.
11.02.2013
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30.01.2013
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Bilingual aufwachsen.
Gebärdensprache in der Frühförderung hörbehinderter Kinder.
Mit einer neuen Broschüre setzt sich der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. dafür ein, dass die Bedeutung der Gebärdensprache für die soziale, emotionale, kognitive und psychische Entwicklung von Kindern mit Hörbehinderung mehr Anerkennung erfährt.
30.01.2013
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Die Medizinische Hochschule Hannover ist dem Wunsch vieler CI-Patienten nach einer heimatnahen Nachsorge nachgekommen und hat ein Netzwerk gegründet, bei dem die Nacheinstellung des Sprachprozessors in Remote Care Centern – Fernanpassung – möglich ist, ohne auf die Kompetenz der Audiologen aus dem
Deutschen HörZentrum Hannover zu verzichten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Flyer
17.01.2013
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Bisher konnten nur englisch- und spanischsprachige Videoclips in YouTube automatisiert untertitelt werden. Hierbei setzt Google seine Spracherkennungsoftware ein, die gesprochene Sprache in Text umwandelt und dies als Untertitel anbietet. Diese generierten Untertitel lassen sich wiederum in andere Sprachen übersetzten.
Nun bietet Youtube auch die automatisierte Transkiption für deutschsprachige Videoclips an.
04.12.2012
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Im August ist unser erster FM-Koffer geliefert worden.
Jetzt heißt es, weitere Sponsoren zu finden, damit wir uns auch einen zweiten zulegen können.
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Die Hilfsmittelrichtlinien sind mit Datum vom 15.03.2012 geändert worden. Dort heisst es nun unter dem § 25, Absatz 2:
Verordnungsfähig sind Übertragungsanlagen, wenn nach differenzierter fachärztlich pädaudiologischer Diagnostik bei Bestehen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung auch eine Einschränkung des Sprachverständnisses im Störschall besteht.
Hinweis des Webmasters: heisst, dass bei Erwachsenen im Einzelfall die medizinischen Voraussetzungen von der KK geprüft werden.
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Ein stilisiertes grünes Ohr weist an vielen Stellen im stadtischen Kulturprogramm darauf hin, dass in zahlreichen Theaterauffuhrungen eine spezielle Technik zugeschaltet wird, die Nutzern von Horhilfen ein ungestortes Erlebnis bereitet. Was umgangssprachlich als „Gehorlosenschleife“ bezeichnet wird, tragt die Fachbezeichnung „induktive Horanlage“.
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Minister Schneider und Ministerin Löhrmann:
Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen
Die Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales sowie für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilen mit:
Das Landeskabinett hat heute den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Ressortübergreifend soll mit mehr als 100 Maßnahmen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden.
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Anerkennung und ein herzliches Dankeschön an Anna Maria Koolwaay, die sich
dafür engagiert hat und nun auch noch den Bericht schrieb.
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Hier können Sie das vollständige Interview nachlesen!
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Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist seit dem 20. August 2012, unter neuen Telefonnummern zu erreichen. Die Umstellung wird notwendig, weil so eventuell auftretende Wartezeiten kostenfrei bleiben können.
Die neuen Nummern sind zudem flateratefähig.
Am Bürgertelefon werden konkrete Fragen zu Themen wie Rente, Minijobs, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums direkt beantwortet.
Der Service ist von montags bis donnerstags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr erreichbar.
• alle Rufnummern hier als PDF-Dokument
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Ilka Brehmer (Unna) ist deutschlandweit die erste Inklusionsbeauftragte eines Jobcenters
Unna. Deutschlandweite Premiere beim Jobcenter (vormals Arge) in Unna: Ilka Brehmer ist die erste Inklusionsbeauftragte eines Jobcenters in der Republik.
Inklusion ist gegeben, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Chance hat, in vollem Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben oder teilzunehmen. Und das ist für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt schwierig.
Den vollständigen Bericht gibt es hier als PDF-Dokument
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Die UN-Behindertenrechtskonvention: ihre Bedeutung für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen
• Ausgabe Nr. 6 finden Sie hier als PDF-Dokument
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Gehörlosengeld - Hilfe für Gehörlose
Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbs und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt.
Anspruchsberechtigt sind
Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren).
Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und - soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung durch das Versorgungsamt erfolgt ist - anhand der versorgungsbehördlichen Nachweise zur Hörstörung.
Gehörlose Menschen in NRW erhalten eine monatliche Geldleistung von 77,00 Euro.
Quelle: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe/Hilfe_Blinde_Gehoerlose/gehoerlose
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Merkzeichen Gl - Gehörlos -
Als ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für gehörlos eingeführt.
Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben worden ist
Aktualisiert am: 28.10.10
http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_Gl.htm
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Hinweis für CI-Träger: Merkzeichen Gl (Gehörlos)
CI-Trägern mit bds. hochgradigem Hörverlust bis Taubheit steht das Merkzeichen Gl zu, unabhängig von seiner Hörsystem-Versorgung. Auch bei einer Hochtontaubheit und einer elektro-akustischen Versorgung (CI und Hörgerät) ist der prozentuale Hörverlust so groß, dass ein GdB von 80 in aller Regel besteht. Ein Tonaudiogramm ohne Anlegen des Soundprozessors zur Vorlage bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt reicht aus, um das festzustellen. Falls Zweifel an der richtigen Berechnung durch die Verwaltung oder das Amt bestehen, kann ein HNO-Facharzt hierzu beraten. Ein Hinzuziehen der Testwerte mit dem Soundprozessor oder Hörgerät ist immer falsch.
Quelle:
Prof. Dr. med. Anke Lesinski-Schiedat, Oberärztin
HNO-Klinik & HörZentrum Hannover (Dir. Prof. Dr. T. Lenarz), MHH
Stand 05/2012
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Seit dem 1. Januar 2012 ist das Equipment für hörgeschädigte Gäste an Bord aller Schiffe der AIDA Flotte verfügbar.
Viele weitere Infos hierzu findet man hier!
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Induktionsschleifen – prinzipiell einadrige elektrische Kabel - sind ringförmig um den Aufenthaltsort von Schwerhörigen installierte Kabel zur indukTiven Signalübertragung, die an den Induktionsverstärker einer Induktionsanlage angeschlossen werden und sowohl größere Räume umschließen können wie auch als kleine Ringschleife, z.B. zum Gebrauch von Handys, um den Hals gelegt werden können.Innerhalb dieser Ringleitung bildet sich dadurch ein Magnetfeld im Rhythmus der Sprache, Geräusche, Musik. Der Normalhörende kann dieses Magnetfeld weder spüren noch sonst wie wahrnehmen. Die so genannte "T-Spule" im Hörgerät oder CI nimmt dieses Magnetfeld auf. Die „T-Spule“ muss aktiviert und bei der Nutzung eingeschaltet sein.Durch die indukTive Höranlage (T steht für Telefon-Spule) ist dem Hörgeschädigten ein klares, störungsfreies und entspanntes Hören in HIFI-Qualität möglich.Die Forderung der Hörgeschädigten, öffentliche Gebäude, Theater, Konzertsäle, Kinos und Schulen sowie Fahrkarten- und Bankschalter damit auszustatten, dürfte damit mehr als nachvollziehbar sein.
Marlies Wulf



Seit September 2010 gibt es ein neues Untertitelsymbol. Das bisherige Symbol stand primär für "Hörschädigung".
Das neue Symbol soll zum Ausdruck bringen, dass nicht nur Hörgeschädigte von Untertiteln profitieren, sondern auch Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwäche sowie Migranten, die Deutsch als Fremdsprache lernen wollen.
Barrierefreie Fahrplanauskünfte ab sofort möglich
Ab sofort steht gehörlosen Menschen bei der Deutschen Bahn eine barrierefreie Auskunftsmöglichkeit zur Verfügung.
Unter der Telefaxnummer 01805 / 159 357 oder per E-Mail unter deaf-msz(at)deutschebahn.com kann man Fahrscheine und persönliche Hilfe beim ein-, um- und aussteigen bestellen, Anfragen zu verschiedenen Themen stellen und andere Informationen einholen.
Mit einem iPhone oder Android-Handy kann man ganz barrierefrei eine Mail an diese Adresse senden und die Antwort der Deutschen Bahn AG dann auch auf dem Handy lesen.
So gibt es die Möglichkeit, dort Auskünfte über geplante Streiks oder Unwetterwarnungen zu erhalten, oder man bekommt Informationen, wenn Fahrpläne aus anderen Gründen geändert wurden. Zum Beispiel erfährt man dort, welchen Ersatz-Zug man nehmen kann, wenn der geplante ausgefallen ist. So muss man nicht mehr umsonst zum Bahnhof kommen.
Unter http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/verkehrsmeldungen.shtml kann man im Internet die aktuellen Verkehrsmeldungen lesen. Dies ist insbesondere für Reisende z.B. mit Rollstuhl wichtig.
Weitere Informationen finden sich unter: www.bahn.de/aktuell
Die Deutsche Bahn AG reagiert mit diesem Angebot auf die Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. nach mehr Barrierefreiheit für Gehörlose. Wir begrüßen dieses Engagement der Deutschen Bahn AG sehr!
Quelle: http://www.gehoerlosenbund.de/dgb/index.php?option=com_content&view=article&id=1659
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Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband erfreut sich einer langen und erfolgreichen Tradition, im vergangenen Jahr hat er sein 100jähriges Jubiläum begangen. Seit 1910 feiern zahlreiche Spitzensportler und –sportlerinnen mit Hörverlust oder Hörbeeinträchtigung unter dem Dach des Verbandes nationale und internationale sportliche Erfolge.
Im Zuge der erfolgreichen Entwicklung im Bereich Hörhilfen und CIs haben sich die Strukturen auch im Gehörlosensport verändert. In den Reihen der Athleten und Athletinnen, die in den DGS Kadern Sport treiben, finden sich immer mehr CI Träger, die Deutschland im internationalen Gehörlosenlosensport bei Europa- und Weltmeisterschaften und den alle vier Jahre stattfindenden DEAFLYMPICS vertreten, den vom International Olympics Committee anerkannten Olympischen Spielen der Gehörlosen.
Um mehr sporttreibende CI Träger deutschlandweit zu erreichen und begabten Nachwuchs zu gewinnen, haben wir ein aussagekräftiges Faltblatt entwickelt, in dem sich einige unserer Aktiven vorstellen. Den 6. CI Tag würden wir gerne dazu nutzen, die Arbeit im Verband und die Chancen, die sich sportbegeisterten CI Trägern im Gehörlosensport erschließen, vorzustellen.
Weitere Informationen zur Arbeit des Verbandes finden Sie im Internet unter www.dg-sv.de.
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Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen,
Verwaltung und Unternehmen erreichen Sie hier ... !
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Herzschrittmacher und implantierbare Defibrillatoren ...
weitere (aber nicht alle) Informationen hier ...

Finde deinen eigenen Weg
Ganzheitliche integrative Atemtherapie (ein Angebot auch für Hörgeschädigte)
Warum ist das Leben für den einen hier auf dieser Welt ein Spiel, eine Herausforderung, eine Ansammlung von Chancen, getragen von Dankbarkeit, Glück und Liebe? Warum ist es für den anderen ein Kampf voller Schwierigkeiten und Probleme, mit dem Gefühl vom Pech verfolgt zu sein?
Sind Sie normalhörend oder hörgeschädigt? Haben Sie eine Behinderung? Haben Sie das Gefühl irgendetwas (die Hörschädigung) bestimmt Ihr Leben? Fühlen Sie sich isoliert in der Gesellschaft? Wünschen Sie leichte Beziehungen? Denken Sie das Glück läuft an Ihnen vorbei?
Wir selbst sind es, die über die Sichtweise der Ereignisse unseres Lebens entscheiden. Denn nicht die Ereignisse sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung dazu!
Der Atem ist eine Brücke zwischen dem Denken und dem Fühlen. Er hat die Fähigkeit, Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen. Er kann harmonisieren, er kann den Geist befreien, er kann unser Selbst erkennen lassen.
Finden auch Sie Ihren Weg zu einem Leben als einen besonderen Menschen, auch mit einer Hörschädigung durch die ganzheitliche integrative Atemtherapie.
Finden Sie zu Ihrer Lebensfreude zurück!
weitere Informationen:
Regina Klein–Hitpaß, Hamminkeln Email: rkleinhitpass(ät)aol.com
Atemarbeit (nach 3-jähr. Ausbildung am Institut für ganz heitliche integrative Atemtherapie)
Voice Dialoge, Polaritätsmassage Beratung und Kommunikation
Termine nach Vereinbarung
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Ab dem 26. Juli 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behin-derten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität voll-ständig gelten.
In der Aachener Zeitung vom 22. Juli 2008 heißt es hierzu:
„Endlich Urlaub, ohne Hürden und ohne Hindernisse. Für manchen Rollstuhl-fahrer oder Hörgeschädigten wird dies künftig kein frommer Wunsch mehr bleiben, der EU sei Dank. Denn ab Samstag tritt eine Verordnung aus Brüssel in Kraft, die künftig Flugreisen für behinderte Menschen ebenso problemlos ermöglichen soll wie für Reisende ohne Handicap. Danach darf keinem Passa-gier mit eingeschränkter Mobilität die Reise mit dem Flieger verweigert wer-den. Auch Zusatzkosten, etwa für den Rollstuhltransport, sind dann verboten.
Das Wichtigste ist, dass keinem Passagier - außer aus Sicherheitsgründen - die Beförderung verweigert werden könne, sagt Bernhard Persch von der Arbeits-gemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen. Darüber hinaus schreibt die EU-Verordnung Nr. 1107/2006 vor, dass auch der Zielflughafen über den zu betreuenden Passagier verständigt wird.
Auch am Düsseldorfer Flughafen sorgen ab Samstag zahlreiche technische und persönliche Hilfsangebote für eine möglichst problemfreie Reise. Die nord-rhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow (CDU) sieht darin sogar einen Mehrwert für alle Reisenden. «Was für Behinderte gut ist, ist auch für andere Menschen gut», ist sich Gemkow sicher. Und: «Die Flughäfen in NRW sind startklar», lobt sie die rund zweijährige Vorbereitungs-zeit, in der auch die Betroffenen und ihre Verbände zu Wort kamen.
Voraussetzung für das sogenannte barrierefreie Reisen sei eine nahtlose Servi-cekette, die von der Buchung bis zum Abflug reiche, hieß es am Dienstag bei der Vorstellung der Angebote auf Deutschlands drittgrößtem Flughafen. Dazu gehören in Düsseldorf unter anderem 36 neue Infosäulen. Dort können die Be-troffenen Unterstützung anfordern, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zuge-schnitten sind. Hörhilfen, Blindenschrift und extra geschultes Flughafenperso-nal, das zum Beispiel Grundbegriffe der Gebärdensprache beherrscht, würden die Hilfsangebote ergänzen. Der Service ist kostenlos und wird von den Airlines finanziert.
In Düsseldorf haben die Flughafenbetreiber und die beauftragte Servicegesell-schaft über eine Millionen Euro in die neue Infrastruktur investiert. So wird den Angaben nach das Service-Team von 50 auf 80 Mitarbeitende aufgestockt. Au-ßerdem werden 40 neue Rollstühle angeschafft. Damit stehen künftig rund 100 Stück zur Verfügung. Auch die Zahl der Transport- und Hubfahrzeuge wird ausgebaut. Der Behinderten-Service rechnet künftig mit bis zu 200 Einsätzen pro Tag am Düsseldorfer Flughafen.
Auf Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main wurde für die Betreuung behinderter Reisender extra eine neue Servicegesellschaft gegrün-det. Über 400 Beschäftigte kümmern sich dort um die hilfsbedürftigen Reisen-den. «Die Betreuung beginnt nun schon bei der Ankunft im Flughafen und en-det erst im Flugzeug», erläutert Brigitte Press, Geschäftsführerin des neuen Tochterunternehmens des Flughafenbetreibers Fraport und der Deutschen Lufthansa.
…
Bernhard Persch verweist außerdem auf geänderte Zuständigkeiten. In der Vergangenheit sei die Versorgung behinderter Passagiere Sache der Flugge-sellschaften gewesen. «Jetzt liegt die Verantwortung allein beim Flughafen.» Der Vorteil: EU-weit entstehen gleiche Qualitätsstandards an allen Airports.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier:
www.az-web.de/lokales/euregio-detail-az/590163
Den Text der EU-Verordnung gibt es hier:
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_rights/doc/2006_1107_reg/2006_07_26_l_1107_de.pdf
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Bundeseinheitliche Regelungen - auszugsweise -
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
......
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
Details:
http://www.umwelt-plakette.de/
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Etwa jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung – das sind insgesamt rund 2,6 Millionen Menschen.
In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.
Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.
Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
* Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.
* Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.
Gesetzliche Grundlage:
§ 68 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)
* Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.
* Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
* Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
* Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
* Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Näheres unter:
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Es ist nicht zu übersehen und besonders nicht zu überhören.
Die Vogelschaar verkündet lautstark den Beginn des Frühjahrs.
Ein gutes Hörtraining – nicht nur für CI-Träger - bietet hierzu
auch im Internet der Link
Mit einem Klick in die Welt der Vogelstimmen!
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Lufthansa: Flugreisen zwischen Deutschland und den USA
Schwerbehinderte Personen mit einem GdB von mindestens 50 erhalten eine Ermäßigung von 30 %, anwendbar auf die jeweiligen Economy-, Normal- oder Sondertarife, auf den LH-Flugreisen zwischen Deutschland und den USA. Ausnahmen gibt es in den Zeiträumen der Hochsaison.
Die Ermäßigungen gelten nicht für Flüge, die unter Lufthansa-Flugnummer von einem Kooperationpartner durchgeführt werden.
Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen fliegen bei den deutschen Fluggesellschaften (Lufthansa, LTU, Deutsche BA, Eurowings, Hamburg Airlines) im innerdeutschen
Luftverkehr bei eingetragenem Merkzeichen B kostenlos. Schwerkriegsbeschädigten, Schwerwehrdienstbeschädigten, rassisch oder politisch Verfolgten, deren
Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und vor dem 1. Oktober 1979 festgestellt wurde, ermäßigen die Fluggesellschaften im innerdeutschen Flugverkehr
die Flugpreise um 30 %.
Erleichterungen im Flugverkehr im Allgemeinen
Im Flugverkehr zählen behinderte Menschen zu den „Personen mit eingeschränkter Mobilität“, zu denen auch u. a. unbegleitete Kinder sowie ältere und kranke Menschen
zählen. Aus Sicherheitsgründen schränken Luftfahrtrechtliche Bestimmungen die Gesamtzahl dieser Personen, die sich auf einem Flug an Bord befinden dürfen,
in Abhängigkeit vom Flugzeugtyp ein. Es ist daher dringend zu empfehlen, Flüge rechtzeitig zu buchen.
Die deutschen Linien- und Charterfluggesellschaften gewähren schwerbehinderten Menschen und in besonderen Fällen Begleitpersonen besondere Erleichterungen,
u.a.
– Rollstühle und sonstige Hilfsmittel werden kostenlos befördert,
– Blindenhunde werden kostenlos mit im Passagierraum befördert (Maulkorbpflicht),
– Betreuung der schwerbehinderten Personen durch die Mitarbeiter des Flughafens
bzw. der Fluggesellschaften vom Check-in bis zur Gepäckausgabe am Zielort,
– Bereitstellung von Leihrollstühlen,
– bei Langstreckenflügen können Bordrollstühle zur Verfügung gestellt werden,
– Reservierung von speziellen Sitzen. Aus Sicherheitsgründen können die Sitzplätze
an den Notausgängen nicht reserviert werden.
Weitere Hinweise für behinderte Reisende geben die Fluggesellschaften selber und die Reisebüros.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fluggesellschaft.
Stand: April 2006
Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Die Kommunen sind nun auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Elterngeld. Die beiden Landschaftsverbände kümmern sich um die Kriegsopferversorgung, die Kriegsopferfürsorge und das soziale Entschädigungsrecht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für die Versorgung von Bergleuten zuständig. Die Arbeitsmarktprogramme gehen auf die Bezirksregierungen über. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Ansprechpartnerin für die Sozialpolitische Förderung, insbesondere für den Demenz Service. Die Bewilligung des Erziehungsgeldes sowie die Erstattung der Kosten bei Schwangerschaftsabbrüchen übernimmt die Bezirksregierung Münster.
Die dafür bisher zuständigen Versorgungsämter wurden aufgelöst. Die dort Beschäftigten sind mit ihren bisherigen Aufgaben zu den neuen Aufgabenträgern gewechselt.
Informationen und Hinweise
Schwerbehindertenrecht - Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.
Übersicht der ab 1.01.2008 zuständigen Aufgabenträger:
| Stadt Aachen |
| Kreis Aachen, Der Landrat, A 57 – Versorgungsamt , Zollernstr. 10, 52070 |
| Aachen, Telefon 0241/5198 – 0 |
| Stadt Bielefeld |
| Stadt Bielefeld, Zentraler Dienst, Jugend, Soziales, Wohnen, Neues |
| Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521 - 516558 |
| Stadt Bochum |
| Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und |
| Hagen, Rheinische Str. 173, 44122 Dortmund, Telefon: 0231/50-0 00 00 |
| Stadt Bonn |
| Stadt Bonn, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Soziales und Wohnen, Amt |
| 50, Kurfürstenallee 2 – 3 53177 Bonn, Telefon: 0228/77 67 00 |
| Stadt Bottrop |
| Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Vattmannstr. 2 – 8, 45879 |
| Gelsenkirchen, Telefon: 0209/169 – 0 |
| Stadt Dortmund |
| Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und |
| Hagen, Rheinische Str. 173, 44122 Dortmund, Telefon: 0231/50-0 00 00 |
| Stadt Düsseldorf |
| Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für soziale Sicherung und Integration, |
| Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige, Schwerbehindertenrecht, |
| Willi-Becker-Allee 6 – 8, 40227 Düsseldorf, Telefon: 0211/89 - 91 |
| Stadt Duisburg |
| Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen – Schwerbehindertenrecht |
| – Ludgeristr. 12, 47057 Duisburg, Telefon: 0203/94 000 |
| Stadt Essen |
| Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Abt.50 – 5, Kurfürstenstr. 33, |
| 45138 Essen, Telefon: 0201/89880 |
| Stadt Gelsenkirchen |
| Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Vattmannstr. 2 – 8, , 45879 |
| Gelsenkirchen, Telefon: 0209/1690 |
| Stadt Hagen |
| Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und |
| Hagen, Rheinische Str. 173, 44122 Dortmund, Telefon: 0231/50-0 00 00 |
| Stadt Hamm |
| Stadt Hamm, Amt für Bezirksangelegenheiten, Bürgeramt Hamm-Pelkum, |
| Kamener Str. 177, 59077 Hamm, Telefon: 02381/179494 |
| Stadt Herne |
| Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Vattmannstr. 2 – 8, , 45879 |
| Gelsenkirchen, Telefon: 0209/1690 |
| Stadt Köln |
| Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Bürgeramt Mülheim/Abteilung |
| Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht, Boltensternstr. 10, |
| 50735 Köln. Telefon: 0221/93334 – 200 oder 300 |
| Stadt Krefeld |
| Stadt Krefeld, FB 50, Soziales, Senioren und Wohnen, Von der Leyen- |
| Platz 1, 47729 Krefeld, Telefon: 02151/86 - 0 |
| Stadt Leverkusen |
| Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister, Abteilung Soziales, |
| Goetheplatz 1 – 4, 51379 Leverkusen, Telefon: 0214/406 - 0 |
| Stadt Mönchengladbach |
| Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen, |
| Fliethst. 86 – 88, 41050 Mönchengladbach, Telefon: 02161/25 - 0 |
| Stadt Mülheim a.d. Ruhr |
| Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Abt.50 – 5, Kurfürstenstr. 33, |
| 45138 Essen, Telefon: 0201/89880 |
| Stadt Münster |
| Stadt Münster, Sozialamt – Abteilung 2 , Fachstelle SGB IX, Hafenstr. 6 – |
| 8, 48127 Münster, Telefon: 0251 – 492 5001 |
| Stadt Oberhausen |
| Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Abt.50 – 5, Kurfürstenstr. 33, |
| 45138 Essen, Telefon: 0201/89880 |
| Stadt Remscheid |
| Stadt Wuppertal, Ressort Soziales, Team Feststellungsverfahren nach |
| dem Schwerbehindertenrecht, - 201.36 - , Friedrich-Engels-Allee 76, |
| 42285 Wuppertal, Telefon: 0202/89810 |
| Stadt Solingen |
| Stadt Wuppertal, Ressort Soziales, Team Feststellungsverfahren nach |
| dem Schwerbehindertenrecht, - 201.36 - , Friedrich-Engels-Allee 76, |
| 42285 Wuppertal, Telefon: 0202/89810 |
| Stadt Wuppertal |
| Stadt Wuppertal, Ressort Soziales, Team Feststellungsverfahren nach |
| dem Schwerbehindertenrecht, - 201.36 - , Friedrich-Engels-Allee 76, |
| 42285 Wuppertal, Telefon: 0202/89810 |
| Kreis Aachen Kreis |
| Aachen, Der Landrat, A 57 – Versorgungsamt , Zollernstr. 10, 52070 |
| Aachen, Telefon 0241/5198 – 0 |
| Kreis Borken |
| Fachbereich Soziales, Kreisverwaltung Borken, Burloer Str. 93, 46325 |
| Borken, Telefon: 02861/82 - 1209 |
| Kreis Coesfeld |
| Kreis Coesfeld, Abt. 53 Untere Gesundheitsbehörde, Schützenwall 16, |
| 48653 Coesfeld, Telefon: 02541/18 - 5303 |
| Kreis Düren |
| Kreisverwaltung Düren, Bismarckstr. 16, 52351 Düren (Haus C), Telefon: |
| 02421/22 - 0 |
| Ennepe-Ruhr-Kreis |
| Ennepe-Ruhr-Kreis, Sachgebiet Hilfen für Behinderte (50/4) |
| Schwanenmarkt 5 – 7, 58452 Witten, Telefon: 02302/922-0 |
| Erftkreis |
| Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Willi-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, |
| Telefon: 02271/83 - 0 |
| Kreis Euskirchen |
| Kreis Euskirchen, Abt. 50 – Soziales, Jülicher Ring 32, 53897 Euskirchen, |
| Telefon: 02251 – 15 – 0 |
| Kreis Gütersloh |
| Kreis Gütersloh, Abteilung Arbeit und Soziales, Wasserstr. 14, 33378 |
| Rheda-Wiedenbrück, Telefon: 05241 – 85 0 |
| Kreis Heinsberg |
| Kreis Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, Valkenburger Str. 45, |
| 52525 Heinsberg, Telefon: 02452/13 - 0 |
| Kreis Herford |
| Kreis Herford, Soziales, Amtshausstr. 3, 32051 Herford, Telefon: |
| 05221/13 - 1230 |
| Hochsauerlandkreis |
| Hochsauerlandkreis, Fachdienst 43 Soziales, Sachgebiet |
| Schwerbehindertenrecht, Heinrich-Janssen-Weg 15, 59929 Brilon, |
| Telefon: 0291/94 - 0 |
| Kreis Höxter |
| Kreis Höxter, Der Landrat, Abteilung: Finanzielle Hilfen und Schule, |
| Moltkestr. 12, 37671 Höxter, Telefon: 05271/965 - 0 |
| Kreis Kleve |
| Kreis Kleve, Zentrale Verwaltung, Abteilung: Schule und |
| Kultur/Schwerbehindertenausweise, Nassauer Allee 15 – 13, 47533 |
| Kleve, Telefon: 02821/85 - 501 |
| Kreis Lippe |
| Kreis Lippe, Der Landrat, Fachbereich 3 – Jugend, Soziales und |
| Gesundheit - , Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold, Telefon: |
| 05231/62 - 0 |
| Märkischer Kreis |
| Märkischer Kreis, Fachdienst Sonstige Soziale Hilfen, Bismarckstr. 17, |
| 58762 Altena, Telefon: 02352/966 – 60 |
| Kreis Mettmann |
| Kreis Mettmann, Versorgungsverwaltung, Schwarzbachstr. 10, 40822 |
| Mettmann, Telefon: 02104/99 - 0 |
| Kreis Minden-Lübbecke |
| Kreis Minden- Lübbecke, - Der Landrat -, Portastr. 13, 32423 Minden, |
| Telefon: 0571/807 – 0 |
| Kreis Neuss |
| Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, |
| Telefon: 02181/601 - 0 |
| Oberbergischer Kreis |
| Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Amt für Soziale Angelegenheiten, |
| Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Telefon: 02261/88 - 5090 |
| Kreis Olpe |
| Kreis Olpe, Westfälische Str. 75, 57462 Olpe, Telefon: 02761/81 - 0 |
| Kreis Paderborn |
| Kreis Paderborn Amt für Soziales, Aldegreverstr. 10 – 14, 33102 |
| Paderborn, Telefon: 05251/308 – 0 |
| Kreis Recklinghausen |
| Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, |
| Telefon: 02361/53 - 6555 |
| Rhein-Sieg-Kreis |
| Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Versorgungsamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, |
| 53721 Siegburg, Telefon: 02241 - 130 |
| Rheinisch-Berg.-Kreis |
| heinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat, Kreishaus Gronau, Amt für |
| Jugend und Soziales, Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach, |
| Telefon: 02202/130 |
| Kreis Siegen |
| Kreis Siegen-Wittgenstein, Sozialamt – Bereich Schwerbehinderung, |
| Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen, Telefon: 0271/333 - 0 |
| Kreis Soest |
| Kreis Soest, Abteilung Soziales,Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Telefon: |
| 02921/30 - 0 |
| Kreis Steinfurt |
| Kreis Steinfurt, Sozialamt des Kreises Steinfurt,Tecklenburger Str. 10, |
| 48565 Steinfurt, Telefon: 02551/69 - 0 |
| Kreis Unna |
| Kreis Unna, Der Landrat, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna, Telefon: |
| 02303 27 - 0 |
| Kreis Viersen |
| Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen, |
| Fliethst. 86 – 88, 41050 Mönchengladbach, Telefon: 02161/25 - 0 |
| Kreis Warendorf |
| Kreis Warendorf, Sozialamt, Waldenburgerstr. 2, 48231 Warendorf, |
| Telefon: 02581 – 53 0 |
| Kreis Wesel |
| Kreis Wesel – Der Landrat – Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Telefon: |
| 0281 207 – 0 |
Niederschrift über die Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
Zu Punkt 2.1
(Ergebnisse des Sachverständigengesprächs am 17. März 1998)
Im Rahmen einer Facharbeitsgruppe wurden am 17.03.1998 im BMA mit speziellen Sachverständigen und Betroffenen die bisherigen Erfahrungen nach Cochlea-Implantation und die Frage der sich eventuell daraus ergebenden begutachtungsre-levanten Konsequenzen sehr eingehend erörtert.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden den Beiratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht; nach Beratung wurden folgen-de Feststellungen getroffen:
Grundsätzlich ist zwischen den Ergebnissen der Cochlea-Implantation bei Kindern und spätertaubten Erwachsenen zu unterscheiden.
Bei Kindern, bei denen eine Cochlea-Implantation in Deutschland erst seit ca. zehn Jahren vorgenommen wird, ist der dauerhafte Erfolg vor allem auch hinsichtlich des Spracherwerbs nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu beurteilen. Da diesbe-züglich noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen können, muss es für die an-geborene oder bis zum 18. Lebensjahr erworbene Taubheit oder an Taubheit gren-zende Schwerhörigkeit bei den bisherigen Beurteilungen verbleiben.
Bei spätertaubten Erwachsenen ergibt sich nach der Cochlea-Implantation zwar eine Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, jedoch nicht in wesentlich höherem Ma-ße als bei Hörgeschädigten mit einem prozentualem Hörverlust von 100, die noch mit einem Hörgerät versorgt werden können. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Spätertaubte mit einem Cochlea-Implantat wesentlich mehr als Hörgeräteträger eine medizinische und technische Betreuung benötigen und wegen des Implantats auch wesentliche Nachteile in Kauf nehmen müssen (z.B. Undurchführbarkeit einer Kernspintomographie). Darüber hinaus gibt es viele Situationen des täglichen Lebens, in denen das Implantat nicht genutzt werden kann.
Unter diesen Umständen ist bei Spätertaubten nach einer Cochlea-Implantation ein niedrigerer GdB nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt auch bei Hörbehinderten mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, die mit einem Cochlea-Implantat versorgt sind.

Maryanne Becker
Maryanne Becker, Jahrgang 1952, Sozialwissenschaftlerin
und Audiotherapeutin, lebt in Berlin.
Der plötzliche, vollständige Hörverlust im Jahr 1997 und die
anschließende Versorgung mit Cochlea-Implantaten stellte
sie vor neue Herausforderungen. Seither ist sie in der Beratung
schwerhöriger und ertaubter Menschen tätig und widmet einen
Großteil ihrer Zeit und Energie der ehrenamtlichen Leitung
eines Selbsthilfeverbandes.
Klappentext des Buches
Ca. 11.000 Menschen hierzulande tragen Cochlea-Implantate. Die elektronische Innenohrprothese,
die vor 50 Jahren noch wie reine Utopie schien, lässt Ertaubte wieder hören. Die meisten können wieder
Sprache verstehen, viele sogar telefonieren. Doch bisher weiß man wenig Konkretes darüber, wie die Betroffenen
Alltag und Beruf erleben. Das vorliegende Buch schließt diese Lücke. Die Autorin interviewte zehn Menschen
im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die offen über ihr Leben mit Cochlea-Implantat berichten (Methode der
narrativen Identität).
Die entstandenen Biografien überraschen und ermutigen in mehrfacher Hinsicht. Eine Hörschädigung schränkt
das menschliche Grundbedürfnis nach Kommunikation ein. Doch nicht zwingend, so zeigt sich, muss eine solche
Behinderung zum Dreh- und Angelpunkt des Lebens werden. Trotz ihrer Ertaubung ist es den hier vorgestellten
Menschen gelungen, die Anforderungen an ihre soziale Rolle, an Studium und Beruf zu erfüllen. Allen Interviewten
gemeinsam ist: Das Cochlea-Implantat hat ihre Lebensqualität entscheidend verbessert.
ISBN 978-3-8334-7249-7, Paperback, 160 Seiten, € 12,80
Quelle: www.bod.de/index.php
Die Firma COCHLEAR GmbH bietet einen eigenen Rundum-Service mit Reparatur, Ersatzteilen, Zubehör und Beratung an. Der COCHLEAR Implantat-Service für Deutschland wird ab 1.1.2008 zentral durchgeführt und ist direkt erreichbar per Telefon, Fax oder E-Mail.
Bezüglich der Bestellungen soll eine eigene Seite entwickelt werden, die im Laufe dieses Jahres zur Verfügung stehen soll. Leider ist eine online Bestellung über die bestehenden Seiten im Moment nicht möglich.
COCHLEAR-SERVICE
Telefon: 05 11/ 5 42 77 50, Fax: 05 11 / 5 42 77 81
Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
E-Mail: service-info@cochlear.de
Notdienst-Telefon: 05 11 / 5 42 77 60
Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9.00 bis 13.00 Uhr
Im Internet wird auf der Seite www.untertitelhexe.de eine sogenannte Untertitel-Hexe (UTHE)vorgestellt, mit deren Hilfe das Lesen von Untertiteln enorm erleichtert wird.
Bei Nutzung dieses Geräts erfolgt der Service automatisch, die Anwahl von 149, 150 oder 777 entfällt. Oftmals wird in den Programmheften auf den Untertitel nicht gesondert hingewiesen. Bei der Verwendung von UTHE merkt man erst, wie viele Sendungen mit Untertiteln gesehen werden können.
Hörgeschädigten Kunden werden spezielle Kontaktmöglichkeiten angeboten, um Fragen zu Produkten oder Services verständlich und ausführlich zu beantworten. Selbstverständlich ist eine Kommunikation in der Gebärdensprache möglich.
Der Service für hörgeschädigte Kunden ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.
Die EU-Medienminister haben sich unter der deutschen Präsidentschaft auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Revision der Fernsehrichtlinie geeinigt. Die Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen“ hat u. a. zum Ziel, einen modernen, wettbewerbsfreundlichen Rahmen für die europäischen Anbieter von TV- und fernsehähnlichen Diensten zu schaffen. Für Gehörlose ist die Richtlinie deswegen interessant, weil sie eine Aufforderung enthält, den Zugang für Menschen mit Seh- oder Hörschädigung zu verbessern. In Europa leben 81 Millionen Menschen mit einer Hörbehinderung. Die neue Richtlinie ermutigt laut Artikel 3 die Mitgliedstaaten, den uneingeschränkten Zugang zu den audiovisuellen Mediendiensten für hör- und sehbehinderte Personen schrittweise zu gewährleisten. Die Zugänglichkeit audiovisueller Mediendienste kann z.B. Gebärdenspracheinblendung, Untertitelung, Audio-Deskription und leicht verständliche Menüführung beinhalten. Den genauen Wortlaut der Richtlinie finden Sie hier (auf Englisch). Weitere Hintergrundinformationen zu der neuen EU-Richtlinie finden Sie hier.
Im Juni fanden erstmals Staatliche Prüfungen für DozentInnen für Gebärdensprache statt. Diese Zertifizierung bedeutet für das Berufsbild eine Qualitätssicherung. Die Prüfung nimmt das Amt für Lehrerbildung in Darmstadt ab, das schon Prüfungen für GebärdensprachdolmetscherInnen macht. Aufbau und Ablauf der Staatlichen Prüfung orientieren sich an der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter. Sie umfasst eine Hausarbeit, die Vorbereitung, Durchführung und Erörterung einer Unterrichtsstunde und eine mündliche Prüfung. Zulassungsvoraussetzungen sind ein Nachweis über Dozententätigkeit im Umfang von 500 Stunden und ein Realschulabschluss. Die Prüfungsgebühr beträgt 1.000 €. KandidatInnen, die Mitglied bei einem Gehörlosen-Landesverband www.gehoerlosen-bund.de/navigation/landesverband.htm oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Dozenten für Gebärdensprache e. V. (BDG) sind, bekommen einen Zuschuss von 100 €. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Landesverband oder der BDG. Die Pressemitteilung vom Amt für Lehrerbildung finden Sie hier.
Immer mehr Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme von Lichtsignalanlagen ab oder genehmigen nur einen Teil. Zunächst geschah dies überwiegend in Bayern, mittlerweile lehnen auch in anderen Bundesländern Krankenkassen die Kostenübernahme zunehmend ab. Um einen besseren Überblick über die Gewährungspraxis zu bekommen, sammelt die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG) Ablehnungsbescheide. Ziel ist es, dass die Krankenkassen künftig wieder die Kosten für Lichtsignalanlagen übernehmen. Wer einen Antrag auf eine Lichtsignalanlage gestellt hat, der abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wurde, soll den Ablehnungsbescheid (der Name kann durchgestrichen werden) per Post, Fax oder E-Mail an den stellvertretenden Vorsitzenden der DG schicken:
Andreas Kammerbauer
stellvertretender Vorsitzender der DG
Hinter der Hochstätte 2B
65239 Hochheim
Fax: 06192–26289
E-Mail:info@bhsa.de
Pressemitteilung 26. April 2007
In 34. Auflage und der aktuellen Rechtssituation bis Ende 2006 angepasst, ist jetzt das Rechtshandbuch der BAG SELBSTHILFE - der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. - erschienen. Seit den 1970er Jahren gibt der Dachverband von mehr als 90 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen" heraus.
Der Ratgeber hilft von der Antragstellung bis zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Er informiert über sich daraus ergebende Nachteilsaugleiche und hilft Betroffenen, diese in Anspruch zu nehmen. Das umfangreiche Stichwortverzeichnis reicht von Themen wie Arbeitsassistenz und Arbeitgebermodell über Frühförderung und Grundsicherung, Medizinische Rehabilitation und Mobilität, Patientenrechte und Pflegebegutachtungsrichtlinien bis zu barrierenfreiem Wohnen und Zusatzurlaub für behinderte Menschen.
Zusammengestellt und bearbeitet wurde das Rechtshandbuch auch dieses Mal wieder von Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger unter Mitarbeit von Clemens Beraus, Peter Brünsing, Dr. Martin Danner, Dr. Maike Gattermann-Kaspers und Katja Kruse und Evelyn Küpper. Möglich wird die Herausgabe durch die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die BAG SELBSTHILFE e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen - ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 91 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und drei Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.
Das Rechtshandbuch "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen" ist kostenlos und kann gegen eine Versandkostenpauschale von 4,80 € bestellt werden:
BAG SELBSTHILFE e.V.
Broschürenversand
Dieter Gast
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100641
E-Mail: dieter.gast@bag-selbsthilfe.de
BAG SELBSTHILFE e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Elisabeth Fischer
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
Internet: www.bag-selbsthilfe.de
E-Mail: elisabeth.fischer@bag-selbsthilfe.de
Bosenberg Kliniken
Am Bosenberg
66606 St. Wendel
Telefon 0 68 51 / 14 -0
Fax 0 68 51 / 14 -100
info@bosenberg.mediclin.de
Saarland
Fachklinik für Hörschädigung, Tinnitus, Cochlear Implant, Neurologie und Innere Medizin
Kaiserberg Klinik
Pitzer GmbH & Co. KG
Am Kaiserberg 8 - 10
61231 Bad Nauheim
Telefon 0 60 32 / 7 03 -0
Fax 0 60 32 / 7 03 -775
info@pitzer-kliniken.de
www.pitzer-kliniken.de
Hessen
Fachklinik Orthopädie, Innere Medizin, Hörstörungen, Tinnitus, Schwindel und Cochlear Implant
Klinik „Am Stiftsberg“
Sebastian-Kneipp-Allee 4 -7
87730 Bad Grönenbach
Telefon 0 83 34 / 98 15 00
Telefax 0 83 34 / 98 15 99
info@klinik-am-stiftsberg.de
Bayern
Fachklinik für Z. n. Cochlear Implant, Tinnitus, Hörbehinderung und Schwindel, Innere Medizin, Kardiologie, Orthopädie sowie Physikalische Therapie
Reha-Zentrum für Hörgeschädigte
Paradeplatz 3
24768 Rendsburg
Telefon 0 43 31 / 58 97 -0
Telefax 0 43 31 / 58 97 -45
info@hoergeschaedigt.de
www.hoergeschaedigt.de/ie/index.html
Schleswig-Holstein
Fachklinik für Ertaubte und Schwerhörige, Hörgeschädigte mit einem Cochlear Implant (CI), Gehörlose
Rehabilitationsklinik Werscherberg gGmbH
Am Werscher Berg 3
49143 Bissendorf
Telefon 0 54 02 / 4 06 -0
Telefax 0 54 02 / 4 06 110
info@rehaklinik-werscherberg.de
www.rehaklinik-werscherberg.de
Niedersachsen
Behandelt werden Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen sowie Tinnitus, Morbus Meniére und Hyperakusis. Ein besonderes Therapieprogramm besteht für die Diagnostik und Therapie von hochgradig schwerhörigen und ertaubten Kindern – speziell für die Rehabilitation nach Cochlear Implantation und für Kinder mit zentralen Hörstörungen. Auch erwachsene Cochlear-Implant-Träger können aufgenommen werden.
Baumrainklinik
Lerchenweg 8
57319 Bad Berleburg
Telefon 0 27 51 / 87 -0
Telefax 0 27 51 / 87 248
info@baumrainklinik.de
NRW
Fachklinik für Konservative Orthopädie / Traumatologie, Hörstörungen, Hyperakusis, Psychosomatik, Tinnitus, Schwindel, Gehörlose und Innere Medizin
Der Patient hat freies Wahlrecht in Bezug auf die gewünschte Klinik. Kommt der Kostenträger diesem Recht nicht nach, kann Widerspruch eingelegt werden. Ist der Widerspruch begründet, muss dem Verlangen nachgegeben werden. Kommt die Rentenversicherung dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Patient berechtigt, eine Klinik, Privatpension oder ähnliches selbst zu bestimmen. Die Kosten müssen dann von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden.
Die Anträge an die Deutsche Rentenversicherung mit ärztlichen Unterlagen - sind sie auch noch so klein - unterliegen nach Posteingang einer Bearbeitungszeit von 14 Tagen. Bei Antragseingang ohne beigefügte ärztliche Unterlagen gilt diese Frist erst ab Zusendung der erforderlichen Anlagen.
Bei einem Rehabilitationsantrag nie schreiben von:
Diese Antragsbegründungen geraten oft in die Ablehnung.
Außerdem ist nicht mit prophylaktisch - vorbeugend - zu argumentieren, da Rehamaßnahmen nur für akute Beschwerden bewilligt werden. Der Beruf Pilot bildet dabei die einzige Ausnahme.
Eine Bewilligung greift aber oft bei der Begründung:
Begleitperson für die Reha
Komplikationslos wird für Rollstuhlfahrer und/oder Blinde eine Begleitperson durch den Kostenträger bewilligt. Schwierig gestaltet sich die Begleitung für hochgradig Schwerhörige und Ertaubte. Unbedingt muss hier lt. SGB V eine Bescheinigung des Klinikarztes vorgelegt werden, in der die medizinische Notwendigkeit für eine Begleitperson attestiert wird. Dann besteht eine Chance auf Kostenzusage.
Rehaerfolg
Ein dringender Appell an alle Hörgeschädigten bzw. CI-Träger, denen die Rehamaßnahme in der Kaiserberg-Klinik und/oder in den vergleichbaren Einrichtungen wie in Bad Berleburg, Bad Grönenbach, Rendsburg und St. Wendel gute Erfolge gebracht hat:
dies bitte unbedingt schriftlich mitteilen an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezernat 8022 Häuserbetreuung
10704 Berlin
Hans-Erhard.Juelke(at)drv-bund.de
Es ist wichtig, weiter öffentlich auf den Bedarf hinzuweisen. Damit besteht eine gute Chance, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die Hörbehinderung in das Leistungsspektrum der zu bewilligenden Maßnahmen flächendeckend für ganz Deutschland mit aufnimmt. Dies ist leider bis heute noch nicht der Regelfall.
2007-05

Und wie gut hören Sie die Welt?
Unsere Ohren schlafen nie. Wir können sie nicht ausschalten. Jeden Tag treten wir in Kontakt mit einer Vielfalt an Klängen. Worte einer geliebten Person, unsere Lieblingsmusik oder das Knistern eines Feuers machen aus Momenten Erinnerungen. Hören ist ein Geschenk, doch schätzen wir dieses Geschenk genügend?
Die "Hear the World" Initiative der Firma Phonak will in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für den Hörsinn schaffen und über die Auswirkungen von Hörverlust sowie den Nutzen erhältlicher Lösungen aufklären. Die Initiative ist auf drei Gebieten aktiv:
Untersützung für Menschen mit Hörminderung und deren Angehörige
Prävention von Hörverlust
Lösungen bei Hörverlust
Weitere Infos www.hear-the-world.com

Buchinformationen
Winkelheide, Marlies (Hg.):
Ich neben dir – du neben mir
Geschwister behinderter Menschen aus mehreren
Generationen erzählen. Geest-Verlag, Vechta-Langförden,
2007
ca. 240 Seiten
ISBN 978-3-86685-045-3
14,80 Euro
Geschwisterkinder (Geschwister von behinderten Kindern)
melden sich zu Wort
Zu Themenbereichen wie
Zeit
Verantwortung
Aussprechen von Gefühlen
Verrat, Solidarität
Verzicht
Ferien
Bevorzugung
Beeinträchtigung
Vernachlässigung
Auseinandersetzungen (in mir, in der Familie, mit anderen)
hat die Herausgeberin in einem persönlichen Brief Geschwister behinderter Menschen gebeten, ihre Gedanken aufzuschreiben, ohne jegliche Vorgabe von Umfang und Form.
Beteiligt haben sich 45 Geschwister im Alter von 7 bis 65 Jahren, die ihr in Geschwistergruppen, auf Geschwisterseminaren begegnet sind, die sich mit Fragestellungen an die Beratungsstelle Geschwisterkinder bei der Lebenshilfe Bremen e.V. gewandt haben, die per Internet Kontakt aufgenommen haben, usw.
Entstanden sind ganz persönliche Geschichten, die dem Leser eine Fülle von Eindrücken und Erlebnissen aus einer besonderen Lebenssituation vermitteln können, die in unterschiedlichen Familien in verschiedenen Generationen bewältigt wurden.
Das Buch ist für alle gedacht, die sich in der Geschwisterkindersituation befinden/befanden und für Ehren- oder Hauptamtliche, die damit umgehen.
Zur Herausgeberin
Marlies Winkelheide
Dipl.-Sozialwissenschaftlerin, Jahrgang 1948, Erfahrung in der Begleitung von Geschwistern behinderter Menschen seit 25 Jahren, für die sie gemeinsam mit Charlotte Knees im Bildungsbereich eigene Formen von Angeboten entwickelte, freiberuflich tätig, seit 2005 auch in der Beratungsstelle Geschwisterkinder der Lebenshilfe Bremen e.V.
Leseprobe:
Es ist alles gut, so wie es ist
Ich habe eine kleine Schwester, Merlin, sie ist 11 Monate jünger als ich und geistig behindert. Ich bin ihre ‚große’ Schwester Svenja, 13 Jahre alt. Zusammen haben wir noch 2 Geschwister, Malte (18) und Hendrike (22) und unsere Eltern Rolf und Katrin.
Dass meine Schwester behindert ist, stellte sich heraus, als sie 3 Jahre alt war. Demnach war ich 4, daher bekam ich noch nicht sehr viel mit davon, von den Sorgen, von Gesprächen. Auf den Videos, die ich mir heute noch manchmal ansehe, sehe ich, dass Merlin und ich als kleine Kinder viel Kontakt miteinander hatten. Wir spielten und ich sprach mit ihr. Da wir einen ziemlich kleinen Altersunterschied hatten, bezog mich meine Mutter in alles mit ein. Ich schaute zu, wenn Merlin gefüttert wurde, wenn Windeln gewechselt wurden, wenn sie schlief. Dadurch fühlte ich mich nie benachteiligt, weil ich ja selbst immer nah am Geschehen war.
Aber aus dieser Zeit weiß ich nicht mehr besonders viel.
Jetzt ist Merlin 12 und alle sagen, dass sie ja so groß geworden sei. Warum fällt das nicht bei mir auf? Beziehungsweise fällt es auf, aber warum sagt es so keiner zu mir?
Im Augenblick hat Merlin viele Phasen, in der sie die ganze Aufmerksamkeit meiner Eltern und aller Beteiligten braucht. Das heißt für mich, ich muss mich zurückhalten, kann nie aus der Schule kommen und schreien „Mama, ich habe eine 1!“, sondern erst wird geguckt, ist Merlin wach? Muss ich leise sein? Hat sie gerade wieder eine der Phasen, wo sie weint und man sie trösten muss? Und wenn ich das mal vergesse und aus Versehen etwas lauter rede, werde ich sofort darauf aufmerksam gemacht: „Psst, nicht so laut, Merlin schläft!“
Manchmal gehe ich dann in mein Zimmer, um darüber nachzudenken, versuche, mich in die Situation meiner Eltern hineinzuversetzen. Natürlich verstehe ich diese Reaktion, aber warum muss Merlin nicht auch mal Rücksicht nehmen, wenn ich meine Ruhe haben will? Dann schiebt meine Mutter sie einfach in mein Zimmer und, egal ob ich will oder nicht, muss ich mich um sie kümmern. Ich habe nichts dagegen, aber in manchen Momenten möchte ich eigentlich lieber meine Ruhe haben.
Meistens fällt es mir erst auf, wie sehr mir Merlin fehlt, wenn sie nicht da ist. Dann vermisse ich sie schon und denke darüber nach, was sie jetzt wohl macht. Manchmal habe ich auch ein bisschen Angst um sie. Manchmal sogar nur, wenn sie mit meiner Mutter spazieren geht und sie etwas länger wegbleiben. Meine kleine Schwester hat sogar ein eigenes Fahrrad, auf dem mein Vater oder meine Mutter sie gemütlich durch die Gegend fahren können und manchmal komme ich natürlich auch mit.
Meine Freunde wissen alle, dass meine kleine Schwester behindert ist und sie interessieren sich auch dafür. Das finde ich besonders toll, weil die meisten Menschen doch eher weggucken, wenn sie meine kleine Schwester sehen.
Einmal haben mich und meine Freundin auf dem Weg nach Hause zwei Jungs angesprochen und der eine meinte irgendwann: „Seid ihr behindert?“ Da haben wir uns gefragt, warum man so ein Wort wohl benutzt, auch wenn es gar nicht stimmt. Danach fragte ich zurück: „Wisst ihr überhaupt, was das ist, behindert?“ So stellte sich heraus, dass keiner der beiden mindestens 3 Jahre älteren Jungen eine Ahnung hatte, was behindert heißt. Ich denke, dass darüber viel mehr gesprochen werden sollte, in der Schule und vor allem zu Hause sollten die Lehrer und Eltern erklären, dass es Menschen gibt, die anders sind. Aber es bleiben trotzdem Menschen.
Vor ungefähr 5 Jahren habe ich mit meiner ganzen Familie auch einmal an einem Seminar teilgenommen. Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern. Die Erwachsenen konnten in Ruhe Gespräche führen, die behinderten Kinder wurden betreut – und wir? Die Geschwisterkinder haben sich alle getroffen, wir haben gespielt und vor allem viel über unsere Geschwister gesprochen. Ich habe lieber zugehört, aber es war ein gutes Gefühl zu sehen, dass man nie alleine ist.
Früher habe ich mir schon manchmal vorgestellt, wie es wäre, wenn Merlin nicht behindert wäre. Ob wir dann auch so gut miteinander klar kommen würden? Ob wir dann auch zusammen Trampolin springen würden? Oder ob wir uns nur streiten würden?
Mittlerweile habe ich festgestellt, dass ich alles so gut finde, wie es ist. Ich bin sehr stolz auf meine kleine Schwester!
Svenja, 13 Jahre
Eine Weihnachtsgeschichte
Am 1. Weihnachtstag wurde mein Bruder Ben, 5 Jahre, sehr krank. An seiner Kanüle, durch die er atmet, war ein Tumor. Es ging ihm sehr schlecht. Wir mussten ganz schnell ins Krankenhaus nach Oldenburg fahren. Nach Bremen ins Krankenhaus fahren wir nicht mehr, weil sie ihm dort nicht richtig helfen können. In Oldenburg kennen uns schon alle Ärzte und sind sehr nett zu uns.
Als wir dort ankamen, haben die Ärzte sofort gesehen, was mit Ben los war und er wurde gleich operiert.
Ich bin in der Zeit bei Oma und Opa geblieben und musste warten. Mein Onkel hat mich abends nach Hause gebracht. Meine Mutter war schon da.
Am nächsten Tag konnten wir Ben besuchen. Neben ihm im Krankenhaus war ein sehr, sehr krankes Mädchen. Wir haben es immer gesehen.
Als wir am Tag nach Weihnachten alle wieder zu Hause waren, habe ich erfahren, dass das Mädchen gestorben ist.
Ich war sehr traurig, aber ich glaube, dass sie jetzt beim lieben Gott ist. Vielleicht geht es ihr da besser als im Krankenhaus mit den vielen Schläuchen.
Ben geht es jetzt wieder gut.
Emma, 7 Jahre
Etwa jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung – das sind insgesamt rund 2,6 Millionen Menschen.
In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.
Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.
Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
• Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.
• Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.
Gesetzliche Grundlage:
§ 68 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)
• Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.
• Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
• Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
• Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
• Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Näheres unter:

Mehr als fünf Millionen Menschen in NRW engagieren sich ehrenamtlich. Damit die freiwillige und unentgeltliche Arbeit nicht zum unkalkulierbaren Risiko für den Einzelnen wird, springt hier die neue Landeshaftpflicht- und -unfallversicherung ein. Davon profitieren vor allem Engagierte in kleineren Initiativen, Vereinigungen und Projekten, wie Eltern- oder Umweltinitiativen oder lose organisierte Projekte. Im Falle eines Falles reicht dann die Meldung eines Schadens. Ehrenamtliche müssen sich nicht vorsorglich bei der Versicherung registrieren lassen oder gar eine individuelle Versicherungspolice abschließen.
Call NRW, das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung, beantwortet alle Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt unter der Rufnummer 0180 3 100 110. Fragen zum Schadensfall beantwortet die Union Versicherungsdienst GmbH, Tel.: 05231 / 603-6112.
Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement in Nordrhein-Westfalen gibt es unter www.engagiert-in-nrw.de (Link in neuem Fenster). Interessierte bekommen dort Hinweise auf Projekte, Vereine, Verbände und Initiativen aus NRW, eine Vielzahl von Adressen sowie Hinweise auf Veranstaltungen und Fortbildungen.
Quelle:
www.callnrw.de/ehrenamtler.php
FAQs zum Versicherungsschutz im Ehrenamt
1. Versicherungen des Landes
1.1 Warum braucht man im Ehrenamt einen Versicherungsschutz?
1.2. Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Unfallversicherung des Landes geschützt?
1.3. Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Landes geschützt?
1.4. Bin ich auch haftpflichtversichert, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?
1.5. In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes unfallversichert?
1.6. In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes haftpflichtversichert?
1.7. Was kostet es mich, wenn ich im Rahmen der Landesversicherungen geschützt sein möchte?
1.8. Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Versicherungsschutz zu erhalten?
1.9. Wo kann ich einen Schaden melden?
2. Vorrangige Versicherungen
2.1 Wo bin ich als Ehrenamtliche eines eingetragenen Vereins unfallversichert?
2.2 Warum brauchen eingetragene Vereine eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung?
2.3 Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Soziales / Gesundheit unfallversichert?
2.4 Wo bin ich als Ehrenamtliche eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung versichert?
2.5 Wo bin ich als Ehrenamtliche im kirchlichen Bereich versichert?
2.6 Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Sport versichert?
2.7 Bin ich als Mitglied eines ehrenamtlichen Haushaltsdienstes / eines ehrenamtlichen Dienstes für Kleinreparaturen über die Versicherungen des Landes haftpflichtversichert?
2.8 Bin ich über das Land unfallversichert, wenn ich auch eine private Unfallversicherung habe?
2.9 Bin ich über das Land haftpflichtversichert, wenn ich auch eine private Haftpflichtversicherung habe?
3. Mögliche Zusatzversicherungen
3.1 Wie bin ich versichert, wenn ich beim ehrenamtlichen Einsatz einen Unfall mit meinem privaten Kfz habe?
3.2 Wie sind mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall geschützt? Braucht man eine zusätzliche Insassenunfallversicherung?
3.3 Bin ich als Vermittlerin ehrenamtlicher „Omas und Opas“, die Kinder bei Abwesenheit der Eltern in deren Haushalt betreuen, ausreichend über die Versicherungen des Landes geschützt?
3.4 Bin ich als Veranstalter eines Stadtteilfestes / eines Ausflugs / eines Seminars über die Versicherungen des Landes ausreichend geschützt?
3.5 Welche Versicherung ist zuständig, wenn eine von mir betreute Person einen Schaden verursacht?
3.6 Wie bin ich versichert, wenn ich als ehrenamtlicher Berater Fehler mache, die zu Vermögensschäden der Beratenen führen?
3.7 Wohin kann ich mich wenden, um Informationen über ggf. notwendige weitere Versicherungen zu erhalten?
3.8 Wer betreut den Vertrag des Landes zur Ehrenamtsversicherung?
1.1 Warum braucht man im Ehrenamt einen Versicherungsschutz?
Ehrenamtliche gehen – ebenso wie Hauptamtliche – bei ihrer Arbeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als Hauptamtliche, hat das Land NRW Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.
1.2 Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Unfallversicherung des Landes geschützt?
Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.
Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.
1.3 Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Landes geschützt?
Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.
Rechtlich selbständigen Vereinigungen, also beispielsweise e.V.s, wird der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen, die dann auch jede Form der ehrenamtlichen Mitarbeit deckt.
1.4 Bin ich auch haftpflichtversichert, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?
Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.
1.5 In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes unfallversichert?
Es gelten folgende versicherte Leistungen:
· 175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität,
· 10.000 € für den Todesfall / oder Bestattungskosten,
· 2.000 € für Heilkosten (subsidiär),
· 1.000 € für Bergungskosten (subsidiär).
1.6 In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes haftpflichtversichert?
Versichert ist das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko von ehrenamtlich Tätigen in folgenden Umfang:
· 2.000.000 € wegen Personenschäden je Ereignis,
· 2.000.000 € wegen Sachschäden je Ereignis,
· bis zu 2.000 € wegen Abhandenkommen und Beschädigung von eingebrachten Sachen.
Es besteht ein Selbstbehalt von 50 € pro Schaden.
1.7 Was kostet es mich, wenn ich im Rahmen der Landesversicherungen geschützt sein möchte?
Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen.
1.8 Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Versicherungsschutz zu erhalten?
Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.
1.9 Wo kann ich einen Schaden melden?
Bitte rufen Sie folgende Telefonnummer an: 0 52 31/603-267. Dort wird man das Notwendige veranlassen.
2.1 Wo bin ich als Ehrenamtliche eines eingetragenen Vereins unfallversichert?
Falls für Ihre Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist und Ihr Verein keine private Unfallversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen hat, sind Sie über die Unfallversicherung des Landes geschützt.
2.2 Warum brauchen eingetragene Vereine eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung?
Das Land will mit der Landesversicherung vor allem rechtlich unselbständige Initiativen und Vereinigungen absichern. Es geht davon aus, dass eingetragene Verein eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Falle eines von Ihnen verursachten Schadens kann sich die geschädigte Person aussuchen, ob sie Sie selbst oder den Verein in Regress nimmt. Hat ein Verein in diesem Fall keine Vereinshaftpflichtversicherung, haftet der Vorstand regulär mit seinem Privatvermögen. Vereinshaftpflichtversicherungen schützen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.
2.3 Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Soziales / Gesundheit unfallversichert?
Als ehrenamtlich Tätige im Bereich Soziales / Gesundheit (auch: kirchliche Wohlfahrtsverbände) fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert und benötigen die Versicherungen des Landes nicht. Fragen Sie Ihren Träger, ob er bei der BGW registriert ist oder beschaffen Sie sich als Mitglied einer freien Vereinigung Informationen bei www.bgw-online.de (Link in neuem Fenster) oder:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Telefon (040) 202 07-0
Sollten Sie nicht gesetzlich unfallversichert sein, gilt jedoch die Unfallversicherung des Landes.
2.4 Wo bin ich als Ehrenamtliche eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung versichert?
Als ehrenamtlich Tätige eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Unfallkasse des Landes NRW. Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert. Sollten Sie nicht gesetzlich unfallversichert sein, gilt jedoch die Unfallversicherung des Landes.
Für Schäden, die Sie bei Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen verursachen, gilt im Prinzip die Haftpflichtversicherung Ihres Trägers.
Bitte fragen Sie Ihren Träger sowohl zur Unfall- als auch zur Haftpflichtversicherung nach Details.
2.5 Wo bin ich als Ehrenamtliche im kirchlichen Bereich versichert?
Als ehrenamtlich Tätige im Bereich der Kirchen gilt für Sie unter Umständen der gesetzliche Versicherungsschutz, vor allem dann, wenn Sie ein kirchliches Amt bekleiden. Wenn Sie dagegen praktisch tätig sind, haben die Kirchen für Sie bereits private Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, so dass Sie die Versicherungen des Landes nicht benötigen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Diözese oder Ihrem zuständigen Bistum nach Details.
2.6 Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Sport versichert?
Wenn Ihr Verein Mitglied des Landessportbunds ist, so sind Sie im Rahmen einer speziell für Ihre Belange entwickelten Sportversicherung gegen Unfall- und Haftungsrisiken geschützt und benötigen die Versicherungen des Landes nicht. Details erfahren Sie bei Versicherungsbüro des LSB NRW, Telefon 02351-947540.
Sollten Sie kein Mitglied des Landessportbundes sein, sind Sie als Ehrenamtliche über die Versicherung des Landes NRW geschützt. Die Teilnehmenden an Sportgruppen genießen jedoch – im Unterschied zur Sportversicherung - diesen Schutz nicht.
2.7 Bin ich als Mitglied eines ehrenamtlichen Haushaltsdienstes / eines ehrenamtlichen Dienstes für Kleinreparaturen über die Versicherungen des Landes haftpflichtversichert?
Ja. Die Versicherungssumme für derartige „Schäden aus beruflicher Tätigkeit“ ist jedoch auf 10.000 € pro Jahr begrenzt.
2.8 Bin ich über das Land unfallversichert, wenn ich auch eine private Unfallversicherung habe?
Ja. Ihre private Unfallversicherung ergänzt sowohl die gesetzliche Unfallversicherung als auch die Unfallversicherung des Landes.
2.9 Bin ich über das Land haftpflichtversichert, wenn ich auch eine private Haftpflichtversicherung habe?
Ja. Bitte machen Sie im Schadenfall jedoch Angaben zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Der Versicherer des Landes prüft dann, ob seine Leistungen ihm von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung zurück erstattet werden können.
3.1 Wie bin ich versichert, wenn ich beim ehrenamtlichen Einsatz einen Unfall mit meinem privaten Kfz habe?
Derjenige, der einen Verkehrsunfall verursacht, ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gegen Regressansprüche der Geschädigten geschützt. Sind Sie also unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, wird Ihr Schaden durch die Versicherung des Unfallgegners ausgeglichen.
Wenn Sie mit Ihrem privaten Kfz selbst einen Unfall verursachen, kommt Ihre eigene Versicherung für die Schäden auf. Sie werden jedoch in den Prämien zurückgestuft und müssen gegebenenfalls den Selbstbehalt Ihrer Kaskoversicherung tragen.
Ihr Träger kann für diesen Fall eine „Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung“ für seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter abschließen. Diese ersetzt mit einer einmaligen Zahlung die finanziellen Nachteile, die demjenigen entstehen, der den Verkehrsunfall verursacht hat.
3.2 Wie sind mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall geschützt? Braucht man eine zusätzliche Insassenunfallversicherung?
Für die Schäden, die mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall erleiden, kommt ebenfalls die Versicherung des Schadenverursachers auf. Seit der Schuldrechtsreform vor einigen Jahren wird keine Insassenunfallversicherung mehr benötigt.
3.3 Bin ich als Vermittlerin ehrenamtlicher „Omas und Opas“, die Kinder bei Abwesenheit der Eltern in deren Haushalt betreuen, ausreichend über die Versicherungen des Landes geschützt?
Ja. Trotzdem müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Betreuungspersonen auf ihre Arbeit vorbereitet und angemessen qualifiziert sind.
3.4 Bin ich als Veranstalter eines Stadtteilfestes / eines Ausflugs / eines Seminars über die Versicherungen des Landes ausreichend geschützt?
Ja, wenn Sie die Veranstaltung als Initiative ohne rechtliche Selbständigkeit organisieren. Wird die Veranstaltung von einem rechtlichen selbständigen Träger, also z.B. einem Verein, organisiert, empfehlen wir, dass der Verein seinen eigenen Versicherungsschutz überprüft und eventuell ergänzt.
3.5 Welche Versicherung ist zuständig, wenn eine von mir betreute Person einen Schaden verursacht?
Im Regelfall ist die Person, die den Schaden verursacht, für den Ausgleich zuständig.
3.6 Wie bin ich versichert, wenn ich als ehrenamtlicher Berater Fehler mache, die zu Vermögensschäden der Beratenen führen?
Für derartige Tätigkeiten benötigen Sie eine eigene Vermögensschadenversicherung. Die Versicherung des Landes deckt nur die Verletzung des Datenschutzes und Vermögensschäden ab, die nicht aus beratender Tätigkeit, sondern aus der deliktischen Haftung des Schadensverursachers resultieren. Beispielsweise trifft sie dann zu, wenn ein Ehrenamtlicher einen Geschäftsmann einparkt und diesem durch das verspätete Eintreffen bei einer Verhandlung ein Vertrag mit entsprechenden finanziellen Folgen verloren geht.
3.7 Wohin kann ich mich wenden, um Informationen über ggf. notwendige weitere Versicherungen zu erhalten?
Bitte rufen Sie den Makler an, der auch die Sammelverträge des Landes betreut. Dies ist Herr Schultz vom Union-Versicherungsdienst, Tel.: 05231/603267.
3.8 Wer betreut den Vertrag des Landes zur Ehrenamtsversicherung?
Bitte rufen Sie den Makler an, der auch die Sammelverträge des Landes betreut. Dies ist Herr Schultz vom Union-Versicherungsdienst, Tel.: 05231/603267.

18.11.2006
Die Einschränkungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch das Steueränderungsgesetz 2007 gelten nicht für schwerbehinderte Menschen.
Ab 2007 können Autofahrer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen. Diese Einschränkungen gelten nicht für schwerbehinderte Menschen. Diese können weiterhin für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Aufwendungen oder an Stelle der tatsächlichen Aufwendungen den Kilometersatz von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen. Der steuerliche Nachteilsausgleich wird also wie bisher ab dem ersten gefahrenen Kilometer und nicht erst wie allgemein gültig ab dem einundzwanzigsten Kilometer gewährt.
Voraussetzung hierfür ist, dass vom Versorgungsamt mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 oder ein GdB von mindestens 50 und das Merkzeichen "G" festgestellt sind.
Seit Juni 2007 hat Volkswagen seinen Sondernachlass für Behinderte beim Kauf eines Pkw erweitert: Nun können auch Gehörlose mit eingetragenem Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis die Nachlassregelung für Behinderte in Anspruch nehmen. Beim Kauf eines Neuwagens bekommen sie 15% Rabatt. Mehr Infos finden Sie unter www.vw-mobil.de.
| Adressenliste der Integrationsfachdienste für hörbehinderte Menschen in Westfalen-Lippe | |||||||
| Region Adresse IFD IFD Fachkraft Telefon Fax E-Mail Handy/Handyfax Fachkoordinator - Integrationsamt | |||||||
| Ahlen Roonstr. 6 Doris Schmersträter 02382/889 99 54 02382/889 99 60 ifd.schmerstraeter@t-online.de 0160/957 109 11 Frau Pöllmann | |||||||
| 59229 Ahlen Tel.: 0251/ 591 3264 | |||||||
| Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: steffi.poellmann@lwl.org | |||||||
| Herr Hanning | |||||||
| Bielefeld/ Königsweg 10 Daniela Spreckels 0521/144 58 64 0521/144 58 65 daniela.spreckels@bethel.de 0171/989 00 66 Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| Gütersloh 33617 Bielefeld Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| Schulstr. 16 Daniela Spreckels 05241/211 87 65 05241/23 70 33 daniela.spreckels@bethel.de 0171/989 00 66 | |||||||
| 33330 Gütersloh | |||||||
| Frau Klimm | |||||||
| Bochum/Herne Westring 26 Jutta Gröning 0234/91 33-165 0234/91 33-188 groening.ifd@diakonie-bochum.de 0160/969 24 333 Tel.: 0251/ 591 3866 | |||||||
| 44787 Bochum F:0160/96924359 Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: kathleen.klimm@lwl.org | |||||||
| Frau Klimm | |||||||
| Borken/ Butenwall 10 Claudia Lutz 02861/809 982-02 02861/809 982-06 c.lutz@ifd-borken-coesfeld.de 0177/198 64 08 Tel.: 0251/ 591 3866 | |||||||
| Coesfeld 46325 Borken Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: kathleen.klimm@lwl.org | |||||||
| Frau Klimm | |||||||
| Dortmund Huckarder Str. 2-8 Lea Hellbrück 0231/913 002-20 0231/913 002 33 hellbrueck@zfg-dortmund.de Tel.: 0251/ 591 3866 | |||||||
| 44147 Dortmund Andrea Krebs 0231/913 002-11 0231/913 002-33 krebs@zfg-dortmund.de Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: kathleen.klimm@lwl.org | |||||||
| Frau Klimm | |||||||
| Gelsenkirchen Bahnhofsvorplatz 4 Ulrike Maier 0209/957 146-18 0209/957 146-69 ulrike.maier@ifd-westfalen.de 0172/271 71 93 Tel.: 0251/ 591 3866 | |||||||
| 45879 Gelsenkirchen Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: kathleen.klimm@lwl.org | |||||||
| Frau Klimm | |||||||
| Hagen/ Hochstr. 83 c Birgit Gastreich 02331/91 84-58 02331/91 84-53 gastreich@caritas-hagen.de 0174/335 52 34 Tel.: 0251/ 591 3866 | |||||||
| Ennepe-Ruhr- 58095 Hagen Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| Kreis eMail: kathleen.klimm@lwl.org | |||||||
| T: Frau Klimm | |||||||
| Hamm Caldenhofer Weg 225 Martin Lauff 02381/587 182 02381/587 220 lauff@caritas-hagen.de 0174/335 52 35 Tel.: 0251/ 591 3866 | |||||||
| 59063 Hamm F: Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| 0174/32 49 208 eMail: kathleen.klimm@lwl.org | |||||||
| Herr Hanning | |||||||
| Herford Hansastr. 33 Susanne Höller 05221/189-61 91 05221/131 739 50 s.hoeller@ifd-herford.de Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| 32049 Herford Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| Herr Hanning | |||||||
| Hochsauerland- Brückenstr. 10 Frank Gerdes 0291/952 95-14 0291/952 95-20 fgerdes@diakonie-ruhr-hellweg.de 0160/532 27 38 Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| kreis 59872 Meschede Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| Herr Hanning | |||||||
| Märkischer Kreis Paulmannshöher Str. 16 Barbara Richter 02351/46 35 81 02351/46 35 16 barbara.richter@ifd-westfalen.de 0172/248 79 68 Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| 58515 Lüdenscheid Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| Herr Hanning | |||||||
| Lippe Wittekindstr. 2 Sandra Hoppe 05231/61 03 78 05231/64 03 33 s.hoppe@ netzwerk-lippe.de 0175/533 88 87 Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| 32758 Detmold Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| Herr Hanning | |||||||
| Minden Hermannstr. 4 Johann Dunker 0571/38 54 614 0571/38 54 618 dunker@dwminden.de 0160/905 048 17 Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| 32423 Minden Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| Frau Pöllmann | |||||||
| Münster Hafenweg 6 - 8 Angelika Karrasch 0251/61 85-140 0251/61 85-151 angelika.karrasch@paritaet-nrw.org 0173/994 56 24 Tel.: 0251/ 591 3264 | |||||||
| 48155 Münster Heike Tischmann 0251/61 85-140 0251/61 85-151 heike.tischmann@paritaet-nrw.org 0177/211 12 89 Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: steffi.poellmann@lwl.org | |||||||
| Herr Hanning | |||||||
| Paderborn Bahnhofstr. 3 Judith Rodeck 05251/878 694-6 05251/878 694-8 rodeck@ifd.name 0151/101 482 86 Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| 33102 Paderborn Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| Frau Klimm | |||||||
| Recklinghausen Kaiserwall 19 Silke Lintz 02361/936 64-12 02361/936 64-17 ifd.lintz@diakonie-kreis-re.de 0172/264 63 23 Tel.: 0251/ 591 3866 | |||||||
| 45657 Recklinghausen Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: kathleen.klimm@lwl.org | |||||||
| Frau Pöllmann | |||||||
| Rheine Bachstr. 15 Guido Gehrmann 02572/157 21 02572/157 24 CV.Emsd-Greven-Gehrmann@t-online.de 0170/782 22 52 Tel.: 0251/ 591 3264 | |||||||
| 48282 Emsdetten Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: steffi.poellmann@lwl.org | |||||||
| Sabine Weiss 0271/250 22-18 0271/250 22-28 s.weiss@ifd-siegen-olpe.de 0160/905 498 75 Herr Hanning | |||||||
| Siegen Frankfurter Str. 18 F:0160/90549876 Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| 57074 Siegen Melanie Smarzoch 0271/250 22-19 0271/250 22-28 m.smarzoch@ifd-siegen-olpe.de 0163/37 51 365 Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| Herr Hanning | |||||||
| Soest Hoher Weg 1 - 3 Frank Gerdes 02921/30-29 34 02921/344 98 34 fgerdes@diakonie-ruhr-hellweg.de 0160/532 27 38 Tel.: 0251/ 591 3894 | |||||||
| 59494 Soest Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| eMail: wilhelm.hanning@lwl.org | |||||||
| T: Frau Klimm | |||||||
| Unna Falkstr. 35 Martin Lauff 02303/96 82 03 02303/96 82 08 lauff@caritas-hagen.de 0174/33 55 235 Tel.: 0251/ 591 3866 | |||||||
| 59423 Unna F: Fax: 0251/ 591 4775 | |||||||
| 0174/32 49 208 eMail: kathleen.klimm@lwl.org | |||||||
| Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ifd-westfalen.de und www.lwl.org/Integrationsamt |