Wie bitte? Das Ohr verstehen ...

10.04.2013

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Hilfe für Gehörlose bei Arztbesuchen - iSignIT-app dolmetscht in Gebärdensprache

30.03.2013

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"Auf dem Weg zum neuen Hörgerät" - Merkblatt für Hörgeschädigte

09.03.2013

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Der Rundfunkbeitrag

11.02.2013

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"Freifahrt" und/oder Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen

11.02.2013

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Elektrostatische Entladungen beim Cochlea-Implantat

11.02.2013

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Reha für erwachsene CI-Träger

Ab 2013 bietet das Cochlear Implant Centrum (CIC) Wilhelm Hirte in Hannover auch eine Rehabilitation für erwachsene CI-Träger an.

 

11.02.2013

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Untertitel und Gebärdenspracheinblendung im TV

30.01.2013

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Neue Veröffentlichung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V.

Bilingual aufwachsen.
Gebärdensprache in der Frühförderung hörbehinderter Kinder.

Mit einer neuen Broschüre setzt sich der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. dafür ein, dass die Bedeutung der Gebärdensprache für die soziale, emotionale, kognitive und psychische Entwicklung von Kindern mit Hörbehinderung mehr Anerkennung erfährt.

Hier geht es zur Broschüre!

30.01.2013

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Heimatnahe Nachsorge aus dem DHZ der MHH

Die Medizinische Hochschule Hannover ist dem Wunsch vieler CI-Patienten nach einer heimatnahen Nachsorge nachgekommen und hat ein Netzwerk gegründet, bei dem die Nacheinstellung des Sprachprozessors in Remote Care Centern – Fernanpassung – möglich ist, ohne auf die Kompetenz der Audiologen aus dem
Deutschen HörZentrum Hannover zu verzichten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Flyer

17.01.2013

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YouTube: Automatische Untertitel jetzt auch in Deutsch verfügbar

Bisher konnten nur englisch- und spanischsprachige Videoclips in YouTube automatisiert untertitelt werden. Hierbei setzt Google seine Spracherkennungsoftware ein, die gesprochene Sprache in Text umwandelt und dies als Untertitel anbietet. Diese generierten Untertitel lassen sich wiederum in andere Sprachen übersetzten.
Nun bietet Youtube auch die automatisierte Transkiption für deutschsprachige Videoclips an.

 04.12.2012

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1. FM Koffer

Im August ist unser erster FM-Koffer geliefert worden.
Jetzt heißt es, weitere Sponsoren zu finden, damit wir uns auch einen zweiten  zulegen können.

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FM-Anlagen können seit 01.04.2012 verordnet werden

Die Hilfsmittelrichtlinien sind mit Datum vom 15.03.2012 geändert worden. Dort heisst es nun unter dem § 25, Absatz 2:

Verordnungsfähig sind Übertragungsanlagen, wenn nach differenzierter fachärztlich pädaudiologischer Diagnostik bei Bestehen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung auch eine Einschränkung des Sprachverständnisses im Störschall besteht.

Hinweis des Webmasters: heisst, dass bei Erwachsenen im Einzelfall die medizinischen Voraussetzungen von der KK geprüft werden.

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Induktive Höranlage im Kurhaus Hamm seit August 2011

Ein stilisiertes grünes Ohr weist an vielen Stellen im stadtischen Kulturprogramm darauf hin, dass in zahlreichen Theaterauffuhrungen eine spezielle Technik zugeschaltet wird, die Nutzern von Horhilfen ein ungestortes Erlebnis bereitet. Was umgangssprachlich als „Gehorlosenschleife“ bezeichnet wird, tragt die Fachbezeichnung „induktive Horanlage“.

Download des ganzen Artikels

 

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Musikunterricht kann altersbedingte Schwerhörigkeit aufschieben

Hier geht es zum Artikel!

 

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Assistenz für taubblinde Menschen - In NRW jetzt als Kassenleistung

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Landeskabinett verabschiedet Aktionsplan „NRW inklusiv"

Minister Schneider und Ministerin Löhrmann:
Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen

Die Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales sowie für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilen mit:

Das Landeskabinett hat heute den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ verabschiedet. Ressortübergreifend soll mit mehr als 100 Maßnahmen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorangetrieben werden.


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Düsseldorfer Landtag jetzt auch für Hörgeschädigte

Anerkennung und ein herzliches Dankeschön an Anna Maria Koolwaay, die sich
dafür engagiert hat und nun auch noch den Bericht schrieb.


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"Der Graf" von Unheilig gibt Tipps gegen den Lärmstress

Hier können Sie das vollständige Interview nachlesen!

 

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BMAS-Bürgertelefon mit neuen Rufnummern

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist seit dem 20. August 2012, unter neuen Telefonnummern zu erreichen. Die Umstellung wird notwendig, weil so eventuell auftretende Wartezeiten kostenfrei bleiben können.

Die neuen Nummern sind zudem flateratefähig.

Am Bürgertelefon werden konkrete Fragen zu Themen wie Rente, Minijobs, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums direkt beantwortet.

Der Service ist von montags bis donnerstags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr erreichbar.

                            •  alle Rufnummern hier als PDF-Dokument

 

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Hier finden Sie eine Liste der DB-Bahnhöfe mit induktiven Höranlagen

 

                            •   Liste als PDF-Dokument

 

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Inklusionsbeauftragte eines Jobcenters

Ilka Brehmer (Unna) ist deutschlandweit die erste Inklusionsbeauftragte eines Jobcenters

Unna. Deutschlandweite Premiere beim Jobcenter (vormals Arge) in Unna: Ilka Brehmer ist die erste Inklusionsbeauftragte eines Jobcenters in der Republik.
Inklusion ist gegeben, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Chance hat, in vollem Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben oder teilzunehmen. Und das ist für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt schwierig.


Den vollständigen Bericht gibt es hier als PDF-Dokument

 

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Die UN-Behindertenrechtskonvention Nr. 6

Die UN-Behindertenrechtskonvention: ihre Bedeutung für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen

                            •   Ausgabe Nr. 6 finden Sie hier als PDF-Dokument

 

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Gehörlosengeld, Merkzeichen Gl, Hinweis für CI-Träger

Gehörlosengeld - Hilfe für Gehörlose

Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbs und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt.
Anspruchsberechtigt sind
Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren).
Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und - soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung durch das Versorgungsamt erfolgt ist - anhand der versorgungsbehördlichen Nachweise zur Hörstörung.
Gehörlose Menschen in NRW erhalten eine monatliche Geldleistung von 77,00 Euro.
Quelle: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe/Hilfe_Blinde_Gehoerlose/gehoerlose

 

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Merkzeichen Gl - Gehörlos -

Als ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für gehörlos eingeführt.
Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben worden ist
Aktualisiert am: 28.10.10
http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_Gl.htm

 

 

 

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Hinweis für CI-Träger: Merkzeichen Gl (Gehörlos)

CI-Trägern mit bds. hochgradigem Hörverlust bis Taubheit steht das Merkzeichen Gl zu, unabhängig von seiner Hörsystem-Versorgung. Auch bei einer Hochtontaubheit und einer elektro-akustischen Versorgung (CI und Hörgerät) ist der prozentuale Hörverlust so groß, dass ein GdB von 80 in aller Regel besteht. Ein Tonaudiogramm ohne Anlegen des Soundprozessors zur Vorlage bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt reicht aus, um das festzustellen. Falls Zweifel an der richtigen Berechnung durch die Verwaltung oder das Amt bestehen, kann ein HNO-Facharzt hierzu beraten. Ein Hinzuziehen der Testwerte mit dem Soundprozessor oder Hörgerät ist immer falsch.  
Quelle: 
Prof. Dr. med. Anke Lesinski-Schiedat, Oberärztin
HNO-Klinik & HörZentrum Hannover  (Dir. Prof. Dr. T. Lenarz), MHH
Stand 05/2012

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Barrierefreiheit für Hörgeschädigte auf der AIDA

Seit dem 1. Januar 2012 ist das Equipment für hörgeschädigte Gäste an Bord aller Schiffe der AIDA Flotte verfügbar.

Viele weitere Infos hierzu findet man hier!

 

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INDUKTIVE HÖRANLAGEN

Ringleitungs- (oder Induktiv-) Verstärker

 

Induktionsschleifen – prinzipiell einadrige elektrische Kabel - sind ringförmig um den Aufenthaltsort von Schwerhörigen installierte Kabel zur indukTiven Signalübertragung, die an den Induktionsverstärker einer Induktionsanlage angeschlossen werden und sowohl größere Räume umschließen können wie auch als kleine Ringschleife, z.B. zum Gebrauch von Handys, um den Hals gelegt werden können.Innerhalb dieser Ringleitung bildet sich dadurch ein Magnetfeld im Rhythmus der Sprache, Geräusche, Musik. Der Normalhörende kann dieses Magnetfeld weder spüren noch sonst wie wahrnehmen. Die so genannte "T-Spule" im Hörgerät oder CI nimmt dieses Magnetfeld auf. Die „T-Spule“ muss aktiviert und bei der Nutzung eingeschaltet sein.Durch die indukTive Höranlage (T steht für Telefon-Spule) ist dem Hörgeschädigten ein klares, störungsfreies und entspanntes Hören in HIFI-Qualität möglich.Die Forderung der Hörgeschädigten, öffentliche Gebäude, Theater, Konzertsäle, Kinos und Schulen sowie Fahrkarten- und Bankschalter damit auszustatten, dürfte damit mehr als nachvollziehbar sein.

Marlies Wulf

Logos für den Hinweis auf induktive Höranlagen:

Untertitel

Seit September 2010 gibt es ein neues Untertitelsymbol. Das bisherige Symbol stand primär für "Hörschädigung".
Das neue Symbol soll zum Ausdruck bringen, dass nicht nur Hörgeschädigte von Untertiteln profitieren, sondern auch Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwäche sowie Migranten, die Deutsch als Fremdsprache lernen wollen.

Neues von der Deutschen Bahn AG

Barrierefreie Fahrplanauskünfte ab sofort möglich

Ab sofort steht gehörlosen Menschen bei der Deutschen Bahn eine barrierefreie Auskunftsmöglichkeit zur Verfügung.

Unter der Telefaxnummer 01805 / 159 357 oder per E-Mail unter deaf-msz(at)deutschebahn.com kann man Fahrscheine und persönliche Hilfe beim ein-, um- und aussteigen bestellen, Anfragen zu verschiedenen Themen stellen und andere Informationen einholen.

Mit einem iPhone oder Android-Handy kann man ganz barrierefrei eine Mail an diese Adresse senden und die Antwort der Deutschen Bahn AG dann auch auf dem Handy lesen.

So gibt es die Möglichkeit, dort Auskünfte über geplante Streiks oder Unwetterwarnungen zu erhalten, oder man bekommt Informationen, wenn Fahrpläne aus anderen Gründen geändert wurden. Zum Beispiel erfährt man dort, welchen Ersatz-Zug man nehmen kann, wenn der geplante ausgefallen ist. So muss man nicht mehr umsonst zum Bahnhof kommen.

Unter http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/verkehrsmeldungen.shtml kann man im Internet die aktuellen Verkehrsmeldungen lesen. Dies ist insbesondere für Reisende z.B. mit Rollstuhl wichtig.
Weitere Informationen finden sich unter: www.bahn.de/aktuell

Die Deutsche Bahn AG reagiert mit diesem Angebot auf die Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. nach mehr Barrierefreiheit für Gehörlose. Wir begrüßen dieses Engagement der Deutschen Bahn AG sehr!

Quelle: http://www.gehoerlosenbund.de/dgb/index.php?option=com_content&view=article&id=1659

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Gehörlosen-Sportverband

Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband erfreut sich einer langen und erfolgreichen Tradition, im vergangenen Jahr hat er sein 100jähriges Jubiläum begangen. Seit 1910 feiern zahlreiche Spitzensportler und –sportlerinnen mit Hörverlust oder Hörbeeinträchtigung unter dem Dach des Verbandes nationale und internationale sportliche Erfolge.

 

Im Zuge der erfolgreichen Entwicklung im Bereich Hörhilfen und CIs haben sich die Strukturen auch im Gehörlosensport verändert. In den Reihen der Athleten und Athletinnen, die in den DGS Kadern Sport treiben, finden sich immer mehr CI Träger, die Deutschland im internationalen Gehörlosenlosensport bei Europa- und Weltmeisterschaften und den alle vier Jahre stattfindenden DEAFLYMPICS vertreten, den vom International Olympics Committee anerkannten Olympischen Spielen der Gehörlosen.

 

Um mehr sporttreibende CI Träger deutschlandweit zu erreichen und begabten Nachwuchs zu gewinnen, haben wir ein aussagekräftiges Faltblatt entwickelt, in dem sich einige unserer Aktiven vorstellen. Den 6. CI Tag würden wir gerne dazu nutzen, die Arbeit im Verband und die Chancen, die sich sportbegeisterten CI Trägern im Gehörlosensport erschließen, vorzustellen.

Weitere Informationen zur Arbeit des Verbandes finden Sie im Internet unter www.dg-sv.de.

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einfach teilhaben

Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen,
Verwaltung und Unternehmen erreichen Sie hier ... !

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Urlaub mit CI

Fragen und Antworten zum CI – Urlaub/Reisen finden Sie hier ...

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CI und Herzschrittmacher

Herzschrittmacher und implantierbare Defibrillatoren ...

weitere (aber nicht alle) Informationen hier ...

Angebot für Hörgeschädigte

 

Finde deinen eigenen Weg

Ganzheitliche integrative Atemtherapie (ein Angebot auch für Hörgeschädigte)

Warum ist das Leben für den einen hier auf dieser Welt ein Spiel, eine Herausforderung, eine Ansammlung von Chancen, getragen von Dankbarkeit, Glück und Liebe? Warum ist es für den anderen ein Kampf voller Schwierigkeiten und Probleme, mit dem Gefühl vom Pech verfolgt zu sein?

Sind Sie normalhörend oder hörgeschädigt? Haben Sie eine Behinderung? Haben Sie das Gefühl irgendetwas (die Hörschädigung) bestimmt Ihr Leben? Fühlen Sie sich isoliert in der Gesellschaft? Wünschen Sie leichte Beziehungen? Denken Sie das Glück läuft an Ihnen vorbei?

Wir selbst sind es, die über die Sichtweise der Ereignisse unseres Lebens entscheiden. Denn nicht die Ereignisse  sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung dazu!

Der Atem ist eine Brücke zwischen dem Denken und dem Fühlen. Er hat die Fähigkeit, Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen. Er kann harmonisieren, er kann den Geist befreien, er kann unser Selbst erkennen lassen.

Finden auch Sie Ihren Weg zu einem Leben als einen besonderen Menschen, auch mit einer Hörschädigung durch die ganzheitliche integrative Atemtherapie.

Finden Sie zu Ihrer Lebensfreude zurück!

weitere Informationen:
Regina Klein–Hitpaß, Hamminkeln   Email: rkleinhitpass(ät)aol.com
Atemarbeit (nach 3-jähr. Ausbildung am Institut für ganz heitliche integrative Atemtherapie)
Voice Dialoge, Polaritätsmassage Beratung und Kommunikation
Termine nach Vereinbarung 

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Behinderten-Rabatt beim Autokauf

Neue EU-Verordnung stärkt die Rechte behinderter Fluggäste

Ab dem 26. Juli 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behin-derten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität voll-ständig gelten.

 

In der Aachener Zeitung vom 22. Juli 2008 heißt es hierzu:

 

„Endlich Urlaub, ohne Hürden und ohne Hindernisse. Für manchen Rollstuhl-fahrer oder Hörgeschädigten wird dies künftig kein frommer Wunsch mehr bleiben, der EU sei Dank. Denn ab Samstag tritt eine Verordnung aus Brüssel in Kraft, die künftig Flugreisen für behinderte Menschen ebenso problemlos ermöglichen soll wie für Reisende ohne Handicap. Danach darf keinem Passa-gier mit eingeschränkter Mobilität die Reise mit dem Flieger verweigert wer-den. Auch Zusatzkosten, etwa für den Rollstuhltransport, sind dann verboten.

 

Das Wichtigste ist, dass keinem Passagier - außer aus Sicherheitsgründen - die Beförderung verweigert werden könne, sagt Bernhard Persch von der Arbeits-gemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen. Darüber hinaus schreibt die EU-Verordnung Nr. 1107/2006 vor, dass auch der Zielflughafen über den zu betreuenden Passagier verständigt wird.

 

Auch am Düsseldorfer Flughafen sorgen ab Samstag zahlreiche technische und persönliche Hilfsangebote für eine möglichst problemfreie Reise. Die nord-rhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow (CDU) sieht darin sogar einen Mehrwert für alle Reisenden. «Was für Behinderte gut ist, ist auch für andere Menschen gut», ist sich Gemkow sicher. Und: «Die Flughäfen in NRW sind startklar», lobt sie die rund zweijährige Vorbereitungs-zeit, in der auch die Betroffenen und ihre Verbände zu Wort kamen.

 

Voraussetzung für das sogenannte barrierefreie Reisen sei eine nahtlose Servi-cekette, die von der Buchung bis zum Abflug reiche, hieß es am Dienstag bei der Vorstellung der Angebote auf Deutschlands drittgrößtem Flughafen. Dazu gehören in Düsseldorf unter anderem 36 neue Infosäulen. Dort können die Be-troffenen Unterstützung anfordern, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zuge-schnitten sind. Hörhilfen, Blindenschrift und extra geschultes Flughafenperso-nal, das zum Beispiel Grundbegriffe der Gebärdensprache beherrscht, würden die Hilfsangebote ergänzen. Der Service ist kostenlos und wird von den Airlines finanziert.

 

In Düsseldorf haben die Flughafenbetreiber und die beauftragte Servicegesell-schaft über eine Millionen Euro in die neue Infrastruktur investiert. So wird den Angaben nach das Service-Team von 50 auf 80 Mitarbeitende aufgestockt. Au-ßerdem werden 40 neue Rollstühle angeschafft. Damit stehen künftig rund 100 Stück zur Verfügung. Auch die Zahl der Transport- und Hubfahrzeuge wird ausgebaut. Der Behinderten-Service rechnet künftig mit bis zu 200 Einsätzen pro Tag am Düsseldorfer Flughafen.

 

Auf Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main wurde für die Betreuung behinderter Reisender extra eine neue Servicegesellschaft gegrün-det. Über 400 Beschäftigte kümmern sich dort um die hilfsbedürftigen Reisen-den. «Die Betreuung beginnt nun schon bei der Ankunft im Flughafen und en-det erst im Flugzeug», erläutert Brigitte Press, Geschäftsführerin des neuen Tochterunternehmens des Flughafenbetreibers Fraport und der Deutschen Lufthansa.

 

Bernhard Persch verweist außerdem auf geänderte Zuständigkeiten. In der Vergangenheit sei die Versorgung behinderter Passagiere Sache der Flugge-sellschaften gewesen. «Jetzt liegt die Verantwortung allein beim Flughafen.» Der Vorteil: EU-weit entstehen gleiche Qualitätsstandards an allen Airports.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie hier:

 

www.az-web.de/lokales/euregio-detail-az/590163

 

Den Text der EU-Verordnung gibt es hier:

 

http://ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_rights/doc/2006_1107_reg/2006_07_26_l_1107_de.pdf

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Umweltplakette/Feinstaubplakette

Ausnahmeregelungen zur Umweltplakette

Bundeseinheitliche Regelungen - auszugsweise -

 

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

 

......

 

6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,

 

Details:

http://www.umwelt-plakette.de/

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Schwerbehindertenantrag online

Dienstleistungsportal der Landesverwaltung

Über das Dienstleistungsportal der Landesverwaltung ist es möglich, den Schwerbehindertenantrag direkt online zu stellen.

 

www.service.nrw.de/a-z/index.php

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit

Sie fragen, wir antworten!

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Jeder 9. Mensch in NRW ist behindert

Etwa jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung – das sind insgesamt rund 2,6 Millionen Menschen.

 

In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).

 

Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.

 

Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.

Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

 

* Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.

* Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.

Gesetzliche Grundlage:

§ 68 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)

* Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.

* Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.

* Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.

* Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.

* Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

 

Näheres unter:

http://www.bezirksregierung-muenster.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Sozial-und_Familienleistungen/Menschen_mit_Behinderungen/index.html

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Der Frühling ist da!

Es ist nicht zu übersehen und besonders nicht zu überhören.

Die Vogelschaar verkündet lautstark den Beginn des Frühjahrs.

Ein gutes Hörtraining – nicht nur für CI-Träger - bietet hierzu

auch im Internet der Link

 

www.nature-rings.de/tiere/.

 

Mit einem Klick in die Welt der Vogelstimmen!

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Flugreisen bei Schwerbehinderung (Rabatte, Erleichterungen)

Lufthansa: Flugreisen zwischen Deutschland und den USA

 

Schwerbehinderte Personen mit einem GdB von mindestens 50 erhalten eine Ermäßigung von 30 %, anwendbar auf die jeweiligen Economy-, Normal- oder Sondertarife, auf den LH-Flugreisen zwischen Deutschland und den USA. Ausnahmen gibt es in den Zeiträumen der Hochsaison.

 

Die Ermäßigungen gelten nicht für Flüge, die unter Lufthansa-Flugnummer von einem Kooperationpartner durchgeführt werden.

 

Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen fliegen bei den deutschen Fluggesellschaften (Lufthansa, LTU, Deutsche BA, Eurowings, Hamburg Airlines) im innerdeutschen

Luftverkehr bei eingetragenem Merkzeichen B kostenlos. Schwerkriegsbeschädigten, Schwerwehrdienstbeschädigten, rassisch oder politisch Verfolgten, deren

Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und vor dem 1. Oktober 1979 festgestellt wurde, ermäßigen die Fluggesellschaften im innerdeutschen Flugverkehr

die Flugpreise um 30 %.

 

Erleichterungen im Flugverkehr im Allgemeinen

 

Im Flugverkehr zählen behinderte Menschen zu den „Personen mit eingeschränkter Mobilität“, zu denen auch u. a. unbegleitete Kinder sowie ältere und kranke Menschen

zählen. Aus Sicherheitsgründen schränken Luftfahrtrechtliche Bestimmungen die Gesamtzahl dieser Personen, die sich auf einem Flug an Bord befinden dürfen,

in Abhängigkeit vom Flugzeugtyp ein. Es ist daher dringend zu empfehlen, Flüge rechtzeitig zu buchen.

 

Die deutschen Linien- und Charterfluggesellschaften gewähren schwerbehinderten Menschen und in besonderen Fällen Begleitpersonen besondere Erleichterungen,

 

u.a.

– Rollstühle und sonstige Hilfsmittel werden kostenlos befördert,

– Blindenhunde werden kostenlos mit im Passagierraum befördert (Maulkorbpflicht),

– Betreuung der schwerbehinderten Personen durch die Mitarbeiter des Flughafens

bzw. der Fluggesellschaften vom Check-in bis zur Gepäckausgabe am Zielort,

– Bereitstellung von Leihrollstühlen,

– bei Langstreckenflügen können Bordrollstühle zur Verfügung gestellt werden,

– Reservierung von speziellen Sitzen. Aus Sicherheitsgründen können die Sitzplätze

an den Notausgängen nicht reserviert werden.

 

Weitere Hinweise für behinderte Reisende geben die Fluggesellschaften selber und die Reisebüros.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fluggesellschaft.

 

Stand: April 2006

 

Quelle: www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php

Neue Leistungsträger übernehmen Aufgaben der Versorgungsverwaltung

Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Die Kommunen sind nun auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Elterngeld. Die beiden Landschaftsverbände kümmern sich um die Kriegsopferversorgung, die Kriegsopferfürsorge und das soziale Entschädigungsrecht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für die Versorgung von Bergleuten zuständig. Die Arbeitsmarktprogramme gehen auf die Bezirksregierungen über. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Ansprechpartnerin für die Sozialpolitische Förderung, insbesondere für den Demenz Service. Die Bewilligung des Erziehungsgeldes sowie die Erstattung der Kosten bei Schwangerschaftsabbrüchen übernimmt die Bezirksregierung Münster.

 

Die dafür bisher zuständigen Versorgungsämter wurden aufgelöst. Die dort Beschäftigten sind mit ihren bisherigen Aufgaben zu den neuen Aufgabenträgern gewechselt.

 

Informationen und Hinweise

Schwerbehindertenrecht - Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte

Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.

 

Übersicht der ab 1.01.2008 zuständigen Aufgabenträger:

Stadt Aachen
Kreis Aachen, Der Landrat, A 57 – Versorgungsamt , Zollernstr. 10, 52070
Aachen, Telefon 0241/5198 – 0
 
Stadt Bielefeld
Stadt Bielefeld, Zentraler Dienst, Jugend, Soziales, Wohnen, Neues
Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521 - 516558
 
Stadt Bochum
Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und
Hagen, Rheinische Str. 173, 44122 Dortmund, Telefon: 0231/50-0 00 00
 
Stadt Bonn
Stadt Bonn, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Soziales und Wohnen, Amt
50, Kurfürstenallee 2 – 3 53177 Bonn, Telefon: 0228/77 67 00
 
Stadt Bottrop
Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Vattmannstr. 2 – 8, 45879
Gelsenkirchen, Telefon: 0209/169 – 0
 
Stadt Dortmund
Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und
Hagen, Rheinische Str. 173, 44122 Dortmund, Telefon: 0231/50-0 00 00
 
Stadt Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für soziale Sicherung und Integration,
Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige, Schwerbehindertenrecht,
Willi-Becker-Allee 6 – 8, 40227 Düsseldorf, Telefon: 0211/89 - 91
 
Stadt Duisburg
Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen – Schwerbehindertenrecht
– Ludgeristr. 12, 47057 Duisburg, Telefon: 0203/94 000
 
Stadt Essen
Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Abt.50 – 5, Kurfürstenstr. 33,
45138 Essen, Telefon: 0201/89880
 
Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Vattmannstr. 2 – 8, , 45879
Gelsenkirchen, Telefon: 0209/1690
 
Stadt Hagen
Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und
Hagen, Rheinische Str. 173, 44122 Dortmund, Telefon: 0231/50-0 00 00
 
Stadt Hamm
Stadt Hamm, Amt für Bezirksangelegenheiten, Bürgeramt Hamm-Pelkum,
Kamener Str. 177, 59077 Hamm, Telefon: 02381/179494
 
Stadt Herne
Stadt Gelsenkirchen, Referat Soziales, Vattmannstr. 2 – 8, , 45879
Gelsenkirchen, Telefon: 0209/1690
 
Stadt Köln
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Bürgeramt Mülheim/Abteilung
Feststellungsverfahren nach Schwerbehindertenrecht, Boltensternstr. 10,
50735 Köln. Telefon: 0221/93334 – 200 oder 300
 
Stadt Krefeld
Stadt Krefeld, FB 50, Soziales, Senioren und Wohnen, Von der Leyen-
Platz 1, 47729 Krefeld, Telefon: 02151/86 - 0
 
Stadt Leverkusen
Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister, Abteilung Soziales,
Goetheplatz 1 – 4, 51379 Leverkusen, Telefon: 0214/406 - 0
 
Stadt Mönchengladbach
Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen,
Fliethst. 86 – 88, 41050 Mönchengladbach, Telefon: 02161/25 - 0
 
Stadt Mülheim a.d. Ruhr
Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Abt.50 – 5, Kurfürstenstr. 33,
45138 Essen, Telefon: 0201/89880
 
Stadt Münster
Stadt Münster, Sozialamt – Abteilung 2 , Fachstelle SGB IX, Hafenstr. 6 –
8, 48127 Münster, Telefon: 0251 – 492 5001
 
Stadt Oberhausen
Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Abt.50 – 5, Kurfürstenstr. 33,
45138 Essen, Telefon: 0201/89880
 
Stadt Remscheid
Stadt Wuppertal, Ressort Soziales, Team Feststellungsverfahren nach
dem Schwerbehindertenrecht, - 201.36 - , Friedrich-Engels-Allee 76,
42285 Wuppertal, Telefon: 0202/89810
 
Stadt Solingen
Stadt Wuppertal, Ressort Soziales, Team Feststellungsverfahren nach
dem Schwerbehindertenrecht, - 201.36 - , Friedrich-Engels-Allee 76,
42285 Wuppertal, Telefon: 0202/89810
 
Stadt Wuppertal
Stadt Wuppertal, Ressort Soziales, Team Feststellungsverfahren nach
dem Schwerbehindertenrecht, - 201.36 - , Friedrich-Engels-Allee 76,
42285 Wuppertal, Telefon: 0202/89810
 
Kreis Aachen Kreis
Aachen, Der Landrat, A 57 – Versorgungsamt , Zollernstr. 10, 52070
Aachen, Telefon 0241/5198 – 0
 
Kreis Borken
Fachbereich Soziales, Kreisverwaltung Borken, Burloer Str. 93, 46325
Borken, Telefon: 02861/82 - 1209
 
Kreis Coesfeld
Kreis Coesfeld, Abt. 53 Untere Gesundheitsbehörde, Schützenwall 16,
48653 Coesfeld, Telefon: 02541/18 - 5303
 
Kreis Düren
Kreisverwaltung Düren, Bismarckstr. 16, 52351 Düren (Haus C), Telefon:
02421/22 - 0
 
Ennepe-Ruhr-Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis, Sachgebiet Hilfen für Behinderte (50/4)
Schwanenmarkt 5 – 7, 58452 Witten, Telefon: 02302/922-0
 
Erftkreis
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Willi-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim,
Telefon: 02271/83 - 0
 
Kreis Euskirchen
Kreis Euskirchen, Abt. 50 – Soziales, Jülicher Ring 32, 53897 Euskirchen,
Telefon: 02251 – 15 – 0
 
Kreis Gütersloh
Kreis Gütersloh, Abteilung Arbeit und Soziales, Wasserstr. 14, 33378
Rheda-Wiedenbrück, Telefon: 05241 – 85 0
 
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, Valkenburger Str. 45,
52525 Heinsberg, Telefon: 02452/13 - 0
 
Kreis Herford
Kreis Herford, Soziales, Amtshausstr. 3, 32051 Herford, Telefon:
05221/13 - 1230
 
Hochsauerlandkreis
Hochsauerlandkreis, Fachdienst 43 Soziales, Sachgebiet
Schwerbehindertenrecht, Heinrich-Janssen-Weg 15, 59929 Brilon,
Telefon: 0291/94 - 0
 
Kreis Höxter
Kreis Höxter, Der Landrat, Abteilung: Finanzielle Hilfen und Schule,
Moltkestr. 12, 37671 Höxter, Telefon: 05271/965 - 0
 
Kreis Kleve
Kreis Kleve, Zentrale Verwaltung, Abteilung: Schule und
Kultur/Schwerbehindertenausweise, Nassauer Allee 15 – 13, 47533
Kleve, Telefon: 02821/85 - 501
 
Kreis Lippe
Kreis Lippe, Der Landrat, Fachbereich 3 – Jugend, Soziales und
Gesundheit - , Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold, Telefon:
05231/62 - 0
 
Märkischer Kreis
Märkischer Kreis, Fachdienst Sonstige Soziale Hilfen, Bismarckstr. 17,
58762 Altena, Telefon: 02352/966 – 60
 
Kreis Mettmann
Kreis Mettmann, Versorgungsverwaltung, Schwarzbachstr. 10, 40822
Mettmann, Telefon: 02104/99 - 0
 
Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Minden- Lübbecke, - Der Landrat -, Portastr. 13, 32423 Minden,
Telefon: 0571/807 – 0
 
Kreis Neuss
Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich,
Telefon: 02181/601 - 0
 
Oberbergischer Kreis
Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Amt für Soziale Angelegenheiten,
Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Telefon: 02261/88 - 5090
 
Kreis Olpe
Kreis Olpe, Westfälische Str. 75, 57462 Olpe, Telefon: 02761/81 - 0
 
Kreis Paderborn
Kreis Paderborn Amt für Soziales, Aldegreverstr. 10 – 14, 33102
Paderborn, Telefon: 05251/308 – 0
 
Kreis Recklinghausen
Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen,
Telefon: 02361/53 - 6555
 
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Versorgungsamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1,
53721 Siegburg, Telefon: 02241 - 130
 
Rheinisch-Berg.-Kreis
heinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat, Kreishaus Gronau, Amt für
Jugend und Soziales, Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach,
Telefon: 02202/130
 
Kreis Siegen
Kreis Siegen-Wittgenstein, Sozialamt – Bereich Schwerbehinderung,
Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen, Telefon: 0271/333 - 0
 
Kreis Soest
Kreis Soest, Abteilung Soziales,Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Telefon:
02921/30 - 0
 
Kreis Steinfurt
Kreis Steinfurt, Sozialamt des Kreises Steinfurt,Tecklenburger Str. 10,
48565 Steinfurt, Telefon: 02551/69 - 0
 
Kreis Unna
Kreis Unna, Der Landrat, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna, Telefon:
02303 27 - 0
 
Kreis Viersen
Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen,
Fliethst. 86 – 88, 41050 Mönchengladbach, Telefon: 02161/25 - 0
 
Kreis Warendorf
Kreis Warendorf, Sozialamt, Waldenburgerstr. 2, 48231 Warendorf,
Telefon: 02581 – 53 0
 
Kreis Wesel
Kreis Wesel – Der Landrat – Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Telefon:
0281 207 – 0

Gutachtliche Beurteilung nach Cochlea-Implantation

Niederschrift über die Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)

 

Zu Punkt 2.1

(Ergebnisse des Sachverständigengesprächs am 17. März 1998)

 

Im Rahmen einer Facharbeitsgruppe wurden am 17.03.1998 im BMA mit speziellen Sachverständigen und Betroffenen die bisherigen Erfahrungen nach Cochlea-Implantation und die Frage der sich eventuell daraus ergebenden begutachtungsre-levanten Konsequenzen sehr eingehend erörtert.

Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden den Beiratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht; nach Beratung wurden folgen-de Feststellungen getroffen:

 

Grundsätzlich ist zwischen den Ergebnissen der Cochlea-Implantation bei Kindern und spätertaubten Erwachsenen zu unterscheiden.

 

Bei Kindern, bei denen eine Cochlea-Implantation in Deutschland erst seit ca. zehn Jahren vorgenommen wird, ist der dauerhafte Erfolg vor allem auch hinsichtlich des Spracherwerbs nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu beurteilen. Da diesbe-züglich noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen können, muss es für die an-geborene oder bis zum 18. Lebensjahr erworbene Taubheit oder an Taubheit gren-zende Schwerhörigkeit bei den bisherigen Beurteilungen verbleiben.

 

Bei spätertaubten Erwachsenen ergibt sich nach der Cochlea-Implantation zwar eine Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, jedoch nicht in wesentlich höherem Ma-ße als bei Hörgeschädigten mit einem prozentualem Hörverlust von 100, die noch mit einem Hörgerät versorgt werden können. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Spätertaubte mit einem Cochlea-Implantat wesentlich mehr als Hörgeräteträger eine medizinische und technische Betreuung benötigen und wegen des Implantats auch wesentliche Nachteile in Kauf nehmen müssen (z.B. Undurchführbarkeit einer Kernspintomographie). Darüber hinaus gibt es viele Situationen des täglichen Lebens, in denen das Implantat nicht genutzt werden kann.

 

Unter diesen Umständen ist bei Spätertaubten nach einer Cochlea-Implantation ein niedrigerer GdB nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt auch bei Hörbehinderten mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, die mit einem Cochlea-Implantat versorgt sind.

Klänge aus dem Schneckenhaus

Cochlea-Implantat-Träger erzählen

Maryanne Becker

 

Maryanne Becker, Jahrgang 1952, Sozialwissenschaftlerin

und Audiotherapeutin, lebt in Berlin.

Der plötzliche, vollständige Hörverlust im Jahr 1997 und die

anschließende Versorgung mit Cochlea-Implantaten stellte

sie vor neue Herausforderungen. Seither ist sie in der Beratung

schwerhöriger und ertaubter Menschen tätig und widmet einen

Großteil ihrer Zeit und Energie der ehrenamtlichen Leitung

eines Selbsthilfeverbandes.

 

Klappentext des Buches

 

Ca. 11.000 Menschen hierzulande tragen Cochlea-Implantate. Die elektronische Innenohrprothese,

die vor 50 Jahren noch wie reine Utopie schien, lässt Ertaubte wieder hören. Die meisten können wieder

Sprache verstehen, viele sogar telefonieren. Doch bisher weiß man wenig Konkretes darüber, wie die Betroffenen

Alltag und Beruf erleben. Das vorliegende Buch schließt diese Lücke. Die Autorin interviewte zehn Menschen

im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die offen über ihr Leben mit Cochlea-Implantat berichten (Methode der

narrativen Identität).

 

Die entstandenen Biografien überraschen und ermutigen in mehrfacher Hinsicht. Eine Hörschädigung schränkt

das menschliche Grundbedürfnis nach Kommunikation ein. Doch nicht zwingend, so zeigt sich, muss eine solche

Behinderung zum Dreh- und Angelpunkt des Lebens werden. Trotz ihrer Ertaubung ist es den hier vorgestellten

Menschen gelungen, die Anforderungen an ihre soziale Rolle, an Studium und Beruf zu erfüllen. Allen Interviewten

gemeinsam ist: Das Cochlea-Implantat hat ihre Lebensqualität entscheidend verbessert.

 

ISBN 978-3-8334-7249-7, Paperback, 160 Seiten, € 12,80

 

Quelle: www.bod.de/index.php

Cochlea Implantat-Service ab 1.1.2008 direkt von Cochlear™

Die Firma COCHLEAR GmbH bietet einen eigenen Rundum-Service mit Reparatur, Ersatzteilen, Zubehör und Beratung an. Der COCHLEAR Implantat-Service für Deutschland wird ab 1.1.2008 zentral durchgeführt und ist direkt erreichbar per Telefon, Fax oder E-Mail.

 

Bezüglich der Bestellungen soll eine eigene Seite entwickelt werden, die im Laufe dieses Jahres zur Verfügung stehen soll. Leider ist eine online Bestellung über die bestehenden Seiten im Moment nicht möglich.

 

COCHLEAR-SERVICE

Telefon: 05 11/ 5 42 77 50, Fax: 05 11 / 5 42 77 81

Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr

E-Mail: service-info@cochlear.de

Notdienst-Telefon: 05 11 / 5 42 77 60

Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9.00 bis 13.00 Uhr

Neues Hilfsmittel für Hörgeschädigte!

Automatische Einblendung von Untertiteln!

Im Internet wird auf der Seite www.untertitelhexe.de eine sogenannte Untertitel-Hexe (UTHE)vorgestellt, mit deren Hilfe das Lesen von Untertiteln enorm erleichtert wird.

 

Bei Nutzung dieses Geräts erfolgt der Service automatisch, die Anwahl von 149, 150 oder 777 entfällt. Oftmals wird in den Programmheften auf den Untertitel nicht gesondert hingewiesen. Bei der Verwendung von UTHE merkt man erst, wie viele Sendungen mit Untertiteln gesehen werden können.

Deutsche Telekom AG bietet spezielle Internetseite für Hörgeschädigte

Hörgeschädigten Kunden werden spezielle Kontaktmöglichkeiten angeboten, um Fragen zu Produkten oder Services verständlich und ausführlich zu beantworten. Selbstverständlich ist eine Kommunikation in der Gebärdensprache möglich.

 

Der Service für hörgeschädigte Kunden ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.

T-Online Seite

Fernsehen bald barrierefrei? Neue EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien

Die EU-Medienminister haben sich unter der deutschen Präsidentschaft auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Revision der Fernsehrichtlinie geeinigt. Die Richtlinie „Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen“ hat u. a. zum Ziel, einen modernen, wettbewerbsfreundlichen Rahmen für die europäischen Anbieter von TV- und fernsehähnlichen Diensten zu schaffen. Für Gehörlose ist die Richtlinie deswegen interessant, weil sie eine Aufforderung enthält, den Zugang für Menschen mit Seh- oder Hörschädigung zu verbessern. In Europa leben 81 Millionen Menschen mit einer Hörbehinderung. Die neue Richtlinie ermutigt laut Artikel 3 die Mitgliedstaaten, den uneingeschränkten Zugang zu den audiovisuellen Mediendiensten für hör- und sehbehinderte Personen schrittweise zu gewährleisten. Die Zugänglichkeit audiovisueller Mediendienste kann z.B. Gebärdenspracheinblendung, Untertitelung, Audio-Deskription und leicht verständliche Menüführung beinhalten. Den genauen Wortlaut der Richtlinie finden Sie hier (auf Englisch). Weitere Hintergrundinformationen zu der neuen EU-Richtlinie finden Sie hier.

Staatliche Prüfung für GebärdensprachdozentInnen

Im Juni fanden erstmals Staatliche Prüfungen für DozentInnen für Gebärdensprache statt. Diese Zertifizierung bedeutet für das Berufsbild eine Qualitätssicherung. Die Prüfung nimmt das Amt für Lehrerbildung in Darmstadt ab, das schon Prüfungen für GebärdensprachdolmetscherInnen macht. Aufbau und Ablauf der Staatlichen Prüfung orientieren sich an der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter. Sie umfasst eine Hausarbeit, die Vorbereitung, Durchführung und Erörterung einer Unterrichtsstunde und eine mündliche Prüfung. Zulassungsvoraussetzungen sind ein Nachweis über Dozententätigkeit im Umfang von 500 Stunden und ein Realschulabschluss. Die Prüfungsgebühr beträgt 1.000 €. KandidatInnen, die Mitglied bei einem Gehörlosen-Landesverband www.gehoerlosen-bund.de/navigation/landesverband.htm oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Dozenten für Gebärdensprache e. V. (BDG) sind, bekommen einen Zuschuss von 100 €. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Landesverband oder der BDG. Die Pressemitteilung vom Amt für Lehrerbildung finden Sie hier.

Abgelehnte Anträge auf Lichtsignalanlagen an die DG

Immer mehr Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme von Lichtsignalanlagen ab oder genehmigen nur einen Teil. Zunächst geschah dies überwiegend in Bayern, mittlerweile lehnen auch in anderen Bundesländern Krankenkassen die Kostenübernahme zunehmend ab. Um einen besseren Überblick über die Gewährungspraxis zu bekommen, sammelt die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG) Ablehnungsbescheide. Ziel ist es, dass die Krankenkassen künftig wieder die Kosten für Lichtsignalanlagen übernehmen. Wer einen Antrag auf eine Lichtsignalanlage gestellt hat, der abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wurde, soll den Ablehnungsbescheid (der Name kann durchgestrichen werden) per Post, Fax oder E-Mail an den stellvertretenden Vorsitzenden der DG schicken:

Andreas Kammerbauer

stellvertretender Vorsitzender der DG

Hinter der Hochstätte 2B

65239 Hochheim

Fax: 06192–26289

E-Mail:info@bhsa.de

Bitte leiten Sie diesen Aufruf auch an Freunde und Bekannte weiter!

BAG SELBSTHILFE e. V.

Rechtshandbuch für behinderte Menschen erscheint in 34. Auflage

Pressemitteilung 26. April 2007

 

In 34. Auflage und der aktuellen Rechtssituation bis Ende 2006 angepasst, ist jetzt das Rechtshandbuch der BAG SELBSTHILFE - der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. - erschienen. Seit den 1970er Jahren gibt der Dachverband von mehr als 90 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen" heraus.

 

Der Ratgeber hilft von der Antragstellung bis zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Er informiert über sich daraus ergebende Nachteilsaugleiche und hilft Betroffenen, diese in Anspruch zu nehmen. Das umfangreiche Stichwortverzeichnis reicht von Themen wie Arbeitsassistenz und Arbeitgebermodell über Frühförderung und Grundsicherung, Medizinische Rehabilitation und Mobilität, Patientenrechte und Pflegebegutachtungsrichtlinien bis zu barrierenfreiem Wohnen und Zusatzurlaub für behinderte Menschen.

 

Zusammengestellt und bearbeitet wurde das Rechtshandbuch auch dieses Mal wieder von Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger unter Mitarbeit von Clemens Beraus, Peter Brünsing, Dr. Martin Danner, Dr. Maike Gattermann-Kaspers und Katja Kruse und Evelyn Küpper. Möglich wird die Herausgabe durch die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Die BAG SELBSTHILFE e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen - ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 91 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und drei Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.

 

Das Rechtshandbuch "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen" ist kostenlos und kann gegen eine Versandkostenpauschale von 4,80 € bestellt werden:

 

BAG SELBSTHILFE e.V.

Broschürenversand

Dieter Gast

Kirchfeldstraße 149

40215 Düsseldorf

Fon: 0211 3100641

E-Mail: dieter.gast@bag-selbsthilfe.de

 

BAG SELBSTHILFE e.V.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Elisabeth Fischer

Kirchfeldstraße 149

40215 Düsseldorf

Fon: 0211 3100625

Fax: 0211 3100634

Internet: www.bag-selbsthilfe.de

E-Mail: elisabeth.fischer@bag-selbsthilfe.de

Reha-Einrichtungen

Cochlear Implant Träger

Bosenberg Kliniken

Am Bosenberg

66606 St. Wendel

Telefon 0 68 51 / 14 -0

Fax 0 68 51 / 14 -100

info@bosenberg.mediclin.de

www.bosenberg-kliniken.de

Saarland

Fachklinik für Hörschädigung, Tinnitus, Cochlear Implant, Neurologie und Innere Medizin

 

 

Kaiserberg Klinik

Pitzer GmbH & Co. KG

Am Kaiserberg 8 - 10

61231 Bad Nauheim

Telefon 0 60 32 / 7 03 -0

Fax 0 60 32 / 7 03 -775

info@pitzer-kliniken.de

www.pitzer-kliniken.de

Hessen

Fachklinik Orthopädie, Innere Medizin, Hörstörungen, Tinnitus, Schwindel und Cochlear Implant

 

 

Klinik „Am Stiftsberg“

Sebastian-Kneipp-Allee 4 -7

87730 Bad Grönenbach

Telefon 0 83 34 / 98 15 00

Telefax 0 83 34 / 98 15 99

info@klinik-am-stiftsberg.de

www.klinik-am-stiftsberg.de

Bayern

Fachklinik für Z. n. Cochlear Implant, Tinnitus, Hörbehinderung und Schwindel, Innere Medizin, Kardiologie, Orthopädie sowie Physikalische Therapie

 

 

Reha-Zentrum für Hörgeschädigte

Paradeplatz 3

24768 Rendsburg

Telefon 0 43 31 / 58 97 -0

Telefax 0 43 31 / 58 97 -45

info@hoergeschaedigt.de

www.hoergeschaedigt.de/ie/index.html

Schleswig-Holstein

Fachklinik für Ertaubte und Schwerhörige, Hörgeschädigte mit einem Cochlear Implant (CI), Gehörlose

Speziell für Kinder und Jugendliche

Rehabilitationsklinik Werscherberg gGmbH

Am Werscher Berg 3

49143 Bissendorf

Telefon 0 54 02 / 4 06 -0

Telefax 0 54 02 / 4 06 110

info@rehaklinik-werscherberg.de

www.rehaklinik-werscherberg.de

Niedersachsen

Behandelt werden Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen sowie Tinnitus, Morbus Meniére und Hyperakusis. Ein besonderes Therapieprogramm besteht für die Diagnostik und Therapie von hochgradig schwerhörigen und ertaubten Kindern – speziell für die Rehabilitation nach Cochlear Implantation und für Kinder mit zentralen Hörstörungen. Auch erwachsene Cochlear-Implant-Träger können aufgenommen werden.

Hörstörungen

Baumrainklinik

Lerchenweg 8

57319 Bad Berleburg

Telefon 0 27 51 / 87 -0

Telefax 0 27 51 / 87 248

info@baumrainklinik.de

www.baumrainklinik.de

NRW

Fachklinik für Konservative Orthopädie / Traumatologie, Hörstörungen, Hyperakusis, Psychosomatik, Tinnitus, Schwindel, Gehörlose und Innere Medizin

Wissenswertes zu der Antragstellung einer Rehamaßnahme beim Rentenversicherungsträger

Der Patient hat freies Wahlrecht in Bezug auf die gewünschte Klinik. Kommt der Kostenträger diesem Recht nicht nach, kann Widerspruch eingelegt werden. Ist der Widerspruch begründet, muss dem Verlangen nachgegeben werden. Kommt die Rentenversicherung dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Patient berechtigt, eine Klinik, Privatpension oder ähnliches selbst zu bestimmen. Die Kosten müssen dann von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden.

 

Die Anträge an die Deutsche Rentenversicherung mit ärztlichen Unterlagen - sind sie auch noch so klein - unterliegen nach Posteingang einer Bearbeitungszeit von 14 Tagen. Bei Antragseingang ohne beigefügte ärztliche Unterlagen gilt diese Frist erst ab Zusendung der erforderlichen Anlagen.

 

Bei einem Rehabilitationsantrag nie schreiben von:

  • vegetativen Erschöpfungszuständen
  • psychosomatischen Störungen
  • psychosomatischen Erschöpfungszuständen
  • leicht depressiv -, da zu gering
  • hochgradig depressiv -, da eine Einweisung in eine Fachklinik für Psychosomatik folgen kann

Diese Antragsbegründungen geraten oft in die Ablehnung.

 

Außerdem ist nicht mit prophylaktisch - vorbeugend - zu argumentieren, da Rehamaßnahmen nur für akute Beschwerden bewilligt werden. Der Beruf Pilot bildet dabei die einzige Ausnahme.

 

Eine Bewilligung greift aber oft bei der Begründung:

  • mittelgradig depressiv - dies gehört in das Leistungsspektrum

Begleitperson für die Reha

Komplikationslos wird für Rollstuhlfahrer und/oder Blinde eine Begleitperson durch den Kostenträger bewilligt. Schwierig gestaltet sich die Begleitung für hochgradig Schwerhörige und Ertaubte. Unbedingt muss hier lt. SGB V eine Bescheinigung des Klinikarztes vorgelegt werden, in der die medizinische Notwendigkeit für eine Begleitperson attestiert wird. Dann besteht eine Chance auf Kostenzusage.

 

Rehaerfolg

Ein dringender Appell an alle Hörgeschädigten bzw. CI-Träger, denen die Rehamaßnahme in der Kaiserberg-Klinik und/oder in den vergleichbaren Einrichtungen wie in Bad Berleburg, Bad Grönenbach, Rendsburg und St. Wendel gute Erfolge gebracht hat:

dies bitte unbedingt schriftlich mitteilen an:

 

Deutsche Rentenversicherung Bund

Dezernat 8022 Häuserbetreuung

10704 Berlin

Hans-Erhard.Juelke(at)drv-bund.de

 

Es ist wichtig, weiter öffentlich auf den Bedarf hinzuweisen. Damit besteht eine gute Chance, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die Hörbehinderung in das Leistungsspektrum der zu bewilligenden Maßnahmen flächendeckend für ganz Deutschland mit aufnimmt. Dies ist leider bis heute noch nicht der Regelfall.

2007-05

"Hear the World" Initiative

 Und wie gut hören Sie die Welt?

 

Unsere Ohren schlafen nie. Wir können sie nicht ausschalten. Jeden Tag treten wir in Kontakt mit einer Vielfalt an Klängen. Worte einer geliebten Person, unsere Lieblingsmusik oder das Knistern eines Feuers machen aus Momenten Erinnerungen. Hören ist ein Geschenk, doch schätzen wir dieses Geschenk genügend? 

 

Die "Hear the World" Initiative der Firma Phonak will in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für den Hörsinn schaffen und über die Auswirkungen von Hörverlust sowie den Nutzen erhältlicher Lösungen aufklären. Die Initiative ist auf drei Gebieten aktiv:

 
Untersützung für Menschen mit Hörminderung und deren Angehörige

 
Prävention von Hörverlust

 
Lösungen bei Hörverlust

 
Weitere Infos www.hear-the-world.com

 

  

Buchneuerscheinung

Ich neben dir - du neben mir

Geschwister behinderter Menschen aus mehreren Generationen erzählen

Buchinformationen

 

 

Winkelheide, Marlies (Hg.):

 

Ich neben dir – du neben mir

Geschwister behinderter Menschen aus mehreren

Generationen erzählen. Geest-Verlag, Vechta-Langförden,

2007

ca. 240 Seiten

ISBN 978-3-86685-045-3

14,80 Euro

 

Geschwisterkinder (Geschwister von behinderten Kindern)

melden sich zu Wort

 

 

 

 

 

 

Zu Themenbereichen wie

 

Zeit

Verantwortung

Aussprechen von Gefühlen

Verrat, Solidarität

Verzicht

Ferien

Bevorzugung

Beeinträchtigung

Vernachlässigung

Auseinandersetzungen (in mir, in der Familie, mit anderen)

 

hat die Herausgeberin in einem persönlichen Brief Geschwister behinderter Menschen gebeten, ihre Gedanken aufzuschreiben, ohne jegliche Vorgabe von Umfang und Form.

 

Beteiligt haben sich 45 Geschwister im Alter von 7 bis 65 Jahren, die ihr in Geschwistergruppen, auf Geschwisterseminaren begegnet sind, die sich mit Fragestellungen an die Beratungsstelle Geschwisterkinder bei der Lebenshilfe Bremen e.V. gewandt haben, die per Internet Kontakt aufgenommen haben, usw.

 

Entstanden sind ganz persönliche Geschichten, die dem Leser eine Fülle von Eindrücken und Erlebnissen aus einer besonderen Lebenssituation vermitteln können, die in unterschiedlichen Familien in verschiedenen Generationen bewältigt wurden.

 

Das Buch ist für alle gedacht, die sich in der Geschwisterkindersituation befinden/befanden und für Ehren- oder Hauptamtliche, die damit umgehen.

 

Zur Herausgeberin

Marlies Winkelheide

 

Dipl.-Sozialwissenschaftlerin, Jahrgang 1948, Erfahrung in der Begleitung von Geschwistern behinderter Menschen seit 25 Jahren, für die sie gemeinsam mit Charlotte Knees im Bildungsbereich eigene Formen von Angeboten entwickelte, freiberuflich tätig, seit 2005 auch in der Beratungsstelle Geschwisterkinder der Lebenshilfe Bremen e.V.

 

Leseprobe:

 

Es ist alles gut, so wie es ist

 

Ich habe eine kleine Schwester, Merlin, sie ist 11 Monate jünger als ich und geistig behindert. Ich bin ihre ‚große’ Schwester Svenja, 13 Jahre alt. Zusammen haben wir noch 2 Geschwister, Malte (18) und Hendrike (22) und unsere Eltern Rolf und Katrin.

 

Dass meine Schwester behindert ist, stellte sich heraus, als sie 3 Jahre alt war. Demnach war ich 4, daher bekam ich noch nicht sehr viel mit davon, von den Sorgen, von Gesprächen. Auf den Videos, die ich mir heute noch manchmal ansehe, sehe ich, dass Merlin und ich als kleine Kinder viel Kontakt miteinander hatten. Wir spielten und ich sprach mit ihr. Da wir einen ziemlich kleinen Altersunterschied hatten, bezog mich meine Mutter in alles mit ein. Ich schaute zu, wenn Merlin gefüttert wurde, wenn Windeln gewechselt wurden, wenn sie schlief. Dadurch fühlte ich mich nie benachteiligt, weil ich ja selbst immer nah am Geschehen war.

 

Aber aus dieser Zeit weiß ich nicht mehr besonders viel.

Jetzt ist Merlin 12 und alle sagen, dass sie ja so groß geworden sei. Warum fällt das nicht bei mir auf? Beziehungsweise fällt es auf, aber warum sagt es so keiner zu mir?

 

Im Augenblick hat Merlin viele Phasen, in der sie die ganze Aufmerksamkeit meiner Eltern und aller Beteiligten braucht. Das heißt für mich, ich muss mich zurückhalten, kann nie aus der Schule kommen und schreien „Mama, ich habe eine 1!“, sondern erst wird geguckt, ist Merlin wach? Muss ich leise sein? Hat sie gerade wieder eine der Phasen, wo sie weint und man sie trösten muss? Und wenn ich das mal vergesse und aus Versehen etwas lauter rede, werde ich sofort darauf aufmerksam gemacht: „Psst, nicht so laut, Merlin schläft!“

 

Manchmal gehe ich dann in mein Zimmer, um darüber nachzudenken, versuche, mich in die Situation meiner Eltern hineinzuversetzen. Natürlich verstehe ich diese Reaktion, aber warum muss Merlin nicht auch mal Rücksicht nehmen, wenn ich meine Ruhe haben will? Dann schiebt meine Mutter sie einfach in mein Zimmer und, egal ob ich will oder nicht, muss ich mich um sie kümmern. Ich habe nichts dagegen, aber in manchen Momenten möchte ich eigentlich lieber meine Ruhe haben.

 

Meistens fällt es mir erst auf, wie sehr mir Merlin fehlt, wenn sie nicht da ist. Dann vermisse ich sie schon und denke darüber nach, was sie jetzt wohl macht. Manchmal habe ich auch ein bisschen Angst um sie. Manchmal sogar nur, wenn sie mit meiner Mutter spazieren geht und sie etwas länger wegbleiben. Meine kleine Schwester hat sogar ein eigenes Fahrrad, auf dem mein Vater oder meine Mutter sie gemütlich durch die Gegend fahren können und manchmal komme ich natürlich auch mit.

 

Meine Freunde wissen alle, dass meine kleine Schwester behindert ist und sie interessieren sich auch dafür. Das finde ich besonders toll, weil die meisten Menschen doch eher weggucken, wenn sie meine kleine Schwester sehen.

Einmal haben mich und meine Freundin auf dem Weg nach Hause zwei Jungs angesprochen und der eine meinte irgendwann: „Seid ihr behindert?“ Da haben wir uns gefragt, warum man so ein Wort wohl benutzt, auch wenn es gar nicht stimmt. Danach fragte ich zurück: „Wisst ihr überhaupt, was das ist, behindert?“ So stellte sich heraus, dass keiner der beiden mindestens 3 Jahre älteren Jungen eine Ahnung hatte, was behindert heißt. Ich denke, dass darüber viel mehr gesprochen werden sollte, in der Schule und vor allem zu Hause sollten die Lehrer und Eltern erklären, dass es Menschen gibt, die anders sind. Aber es bleiben trotzdem Menschen.

 

Vor ungefähr 5 Jahren habe ich mit meiner ganzen Familie auch einmal an einem Seminar teilgenommen. Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern. Die Erwachsenen konnten in Ruhe Gespräche führen, die behinderten Kinder wurden betreut – und wir? Die Geschwisterkinder haben sich alle getroffen, wir haben gespielt und vor allem viel über unsere Geschwister gesprochen. Ich habe lieber zugehört, aber es war ein gutes Gefühl zu sehen, dass man nie alleine ist.

 

Früher habe ich mir schon manchmal vorgestellt, wie es wäre, wenn Merlin nicht behindert wäre. Ob wir dann auch so gut miteinander klar kommen würden? Ob wir dann auch zusammen Trampolin springen würden? Oder ob wir uns nur streiten würden?

 

Mittlerweile habe ich festgestellt, dass ich alles so gut finde, wie es ist. Ich bin sehr stolz auf meine kleine Schwester!

 

Svenja, 13 Jahre

 

 

Eine Weihnachtsgeschichte

 

Am 1. Weihnachtstag wurde mein Bruder Ben, 5 Jahre, sehr krank. An seiner Kanüle, durch die er atmet, war ein Tumor. Es ging ihm sehr schlecht. Wir mussten ganz schnell ins Krankenhaus nach Oldenburg fahren. Nach Bremen ins Krankenhaus fahren wir nicht mehr, weil sie ihm dort nicht richtig helfen können. In Oldenburg kennen uns schon alle Ärzte und sind sehr nett zu uns.

Als wir dort ankamen, haben die Ärzte sofort gesehen, was mit Ben los war und er wurde gleich operiert.

 

Ich bin in der Zeit bei Oma und Opa geblieben und musste warten. Mein Onkel hat mich abends nach Hause gebracht. Meine Mutter war schon da.

Am nächsten Tag konnten wir Ben besuchen. Neben ihm im Krankenhaus war ein sehr, sehr krankes Mädchen. Wir haben es immer gesehen.

Als wir am Tag nach Weihnachten alle wieder zu Hause waren, habe ich erfahren, dass das Mädchen gestorben ist.

Ich war sehr traurig, aber ich glaube, dass sie jetzt beim lieben Gott ist. Vielleicht geht es ihr da besser als im Krankenhaus mit den vielen Schläuchen.

 

Ben geht es jetzt wieder gut.

 

Emma, 7 Jahre

Etwa jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung – das sind insgesamt rund 2,6 Millionen Menschen.

In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).

Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.

Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.

Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

• Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.

• Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.

Gesetzliche Grundlage:

§ 68 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)

• Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.

• Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.

• Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.

• Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.

• Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

 

Näheres unter:

www.bezirksregierung-muenster.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Sozial-und_Familienleistungen/Menschen_mit_Behinderungen/index.html

Versicherungsschutz für "Ehrenamtler"

Call NRW - Bürger- und ServiceCenter

Mehr als fünf Millionen Menschen in NRW engagieren sich ehrenamtlich. Damit die freiwillige und unentgeltliche Arbeit nicht zum unkalkulierbaren Risiko für den Einzelnen wird, springt hier die neue Landeshaftpflicht- und -unfallversicherung ein. Davon profitieren vor allem Engagierte in kleineren Initiativen, Vereinigungen und Projekten, wie Eltern- oder Umweltinitiativen oder lose organisierte Projekte. Im Falle eines Falles reicht dann die Meldung eines Schadens. Ehrenamtliche müssen sich nicht vorsorglich bei der Versicherung registrieren lassen oder gar eine individuelle Versicherungspolice abschließen.

 

Call NRW, das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung, beantwortet alle Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt unter der Rufnummer 0180 3 100 110. Fragen zum Schadensfall beantwortet die Union Versicherungsdienst GmbH, Tel.: 05231 / 603-6112.

 

Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement in Nordrhein-Westfalen gibt es unter www.engagiert-in-nrw.de (Link in neuem Fenster). Interessierte bekommen dort Hinweise auf Projekte, Vereine, Verbände und Initiativen aus NRW, eine Vielzahl von Adressen sowie Hinweise auf Veranstaltungen und Fortbildungen.

 

Quelle:

www.callnrw.de/ehrenamtler.php

 

 

FAQs zum Versicherungsschutz im Ehrenamt

1. Versicherungen des Landes

1.1 Warum braucht man im Ehrenamt einen Versicherungsschutz?

1.2. Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Unfallversicherung des Landes geschützt?

1.3. Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Landes geschützt?

1.4. Bin ich auch haftpflichtversichert, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?

1.5. In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes unfallversichert?

1.6. In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes haftpflichtversichert?

1.7. Was kostet es mich, wenn ich im Rahmen der Landesversicherungen geschützt sein möchte?

1.8. Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Versicherungsschutz zu erhalten?

1.9. Wo kann ich einen Schaden melden?

 

 

2. Vorrangige Versicherungen

2.1 Wo bin ich als Ehrenamtliche eines eingetragenen Vereins unfallversichert?

2.2 Warum brauchen eingetragene Vereine eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung?

2.3 Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Soziales / Gesundheit unfallversichert?

2.4 Wo bin ich als Ehrenamtliche eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung versichert?

2.5 Wo bin ich als Ehrenamtliche im kirchlichen Bereich versichert?

2.6 Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Sport versichert?

2.7 Bin ich als Mitglied eines ehrenamtlichen Haushaltsdienstes / eines ehrenamtlichen Dienstes für Kleinreparaturen über die Versicherungen des Landes haftpflichtversichert?

2.8 Bin ich über das Land unfallversichert, wenn ich auch eine private Unfallversicherung habe?

2.9 Bin ich über das Land haftpflichtversichert, wenn ich auch eine private Haftpflichtversicherung habe?

 

 

3. Mögliche Zusatzversicherungen

3.1 Wie bin ich versichert, wenn ich beim ehrenamtlichen Einsatz einen Unfall mit meinem privaten Kfz habe?

3.2 Wie sind mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall geschützt? Braucht man eine zusätzliche Insassenunfallversicherung?

3.3 Bin ich als Vermittlerin ehrenamtlicher „Omas und Opas“, die Kinder bei Abwesenheit der Eltern in deren Haushalt betreuen, ausreichend über die Versicherungen des Landes geschützt?

3.4 Bin ich als Veranstalter eines Stadtteilfestes / eines Ausflugs / eines Seminars über die Versicherungen des Landes ausreichend geschützt?

3.5 Welche Versicherung ist zuständig, wenn eine von mir betreute Person einen Schaden verursacht?

3.6 Wie bin ich versichert, wenn ich als ehrenamtlicher Berater Fehler mache, die zu Vermögensschäden der Beratenen führen?

3.7 Wohin kann ich mich wenden, um Informationen über ggf. notwendige weitere Versicherungen zu erhalten?

3.8 Wer betreut den Vertrag des Landes zur Ehrenamtsversicherung?

 

 

1.1 Warum braucht man im Ehrenamt einen Versicherungsschutz?

Ehrenamtliche gehen – ebenso wie Hauptamtliche – bei ihrer Arbeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als Hauptamtliche, hat das Land NRW Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.

 

 

1.2 Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Unfallversicherung des Landes geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

 

Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.

 

 

1.3 Unter welchen Voraussetzungen bin ich im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Landes geschützt?

Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.

 

Rechtlich selbständigen Vereinigungen, also beispielsweise e.V.s, wird der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung empfohlen, die dann auch jede Form der ehrenamtlichen Mitarbeit deckt.

 

 

1.4 Bin ich auch haftpflichtversichert, wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte?

Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.

 

 

1.5 In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes unfallversichert?

Es gelten folgende versicherte Leistungen:

· 175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität,

· 10.000 € für den Todesfall / oder Bestattungskosten,

· 2.000 € für Heilkosten (subsidiär),

· 1.000 € für Bergungskosten (subsidiär).

 

1.6 In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes haftpflichtversichert?

Versichert ist das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko von ehrenamtlich Tätigen in folgenden Umfang:

· 2.000.000 € wegen Personenschäden je Ereignis,

· 2.000.000 € wegen Sachschäden je Ereignis,

· bis zu 2.000 € wegen Abhandenkommen und Beschädigung von eingebrachten Sachen.

Es besteht ein Selbstbehalt von 50 € pro Schaden.

 

 

1.7 Was kostet es mich, wenn ich im Rahmen der Landesversicherungen geschützt sein möchte?

Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen.

 

 

1.8 Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Versicherungsschutz zu erhalten?

Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.

 

 

1.9 Wo kann ich einen Schaden melden?

Bitte rufen Sie folgende Telefonnummer an: 0 52 31/603-267. Dort wird man das Notwendige veranlassen.

 

 

2.1 Wo bin ich als Ehrenamtliche eines eingetragenen Vereins unfallversichert?

Falls für Ihre Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz vorgesehen ist und Ihr Verein keine private Unfallversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen hat, sind Sie über die Unfallversicherung des Landes geschützt.

 

 

2.2 Warum brauchen eingetragene Vereine eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung?

Das Land will mit der Landesversicherung vor allem rechtlich unselbständige Initiativen und Vereinigungen absichern. Es geht davon aus, dass eingetragene Verein eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im Falle eines von Ihnen verursachten Schadens kann sich die geschädigte Person aussuchen, ob sie Sie selbst oder den Verein in Regress nimmt. Hat ein Verein in diesem Fall keine Vereinshaftpflichtversicherung, haftet der Vorstand regulär mit seinem Privatvermögen. Vereinshaftpflichtversicherungen schützen alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.

 

 

2.3 Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Soziales / Gesundheit unfallversichert?

Als ehrenamtlich Tätige im Bereich Soziales / Gesundheit (auch: kirchliche Wohlfahrtsverbände) fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert und benötigen die Versicherungen des Landes nicht. Fragen Sie Ihren Träger, ob er bei der BGW registriert ist oder beschaffen Sie sich als Mitglied einer freien Vereinigung Informationen bei www.bgw-online.de (Link in neuem Fenster) oder:

 

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Pappelallee 35/37

22089 Hamburg

Telefon (040) 202 07-0

 

Sollten Sie nicht gesetzlich unfallversichert sein, gilt jedoch die Unfallversicherung des Landes.

 

 

2.4 Wo bin ich als Ehrenamtliche eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung versichert?

Als ehrenamtlich Tätige eines kommunalen Trägers / einer Landeseinrichtung fallen Sie regulär in die Zuständigkeit der Unfallkasse des Landes NRW. Sie sind also mit einiger Wahrscheinlichkeit kostenlos gesetzlich unfallversichert. Sollten Sie nicht gesetzlich unfallversichert sein, gilt jedoch die Unfallversicherung des Landes.

 

Für Schäden, die Sie bei Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anderen verursachen, gilt im Prinzip die Haftpflichtversicherung Ihres Trägers.

 

Bitte fragen Sie Ihren Träger sowohl zur Unfall- als auch zur Haftpflichtversicherung nach Details.

 

 

2.5 Wo bin ich als Ehrenamtliche im kirchlichen Bereich versichert?

Als ehrenamtlich Tätige im Bereich der Kirchen gilt für Sie unter Umständen der gesetzliche Versicherungsschutz, vor allem dann, wenn Sie ein kirchliches Amt bekleiden. Wenn Sie dagegen praktisch tätig sind, haben die Kirchen für Sie bereits private Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, so dass Sie die Versicherungen des Landes nicht benötigen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Diözese oder Ihrem zuständigen Bistum nach Details.

 

 

2.6 Wo bin ich als Ehrenamtliche im Bereich Sport versichert?

Wenn Ihr Verein Mitglied des Landessportbunds ist, so sind Sie im Rahmen einer speziell für Ihre Belange entwickelten Sportversicherung gegen Unfall- und Haftungsrisiken geschützt und benötigen die Versicherungen des Landes nicht. Details erfahren Sie bei Versicherungsbüro des LSB NRW, Telefon 02351-947540.

 

Sollten Sie kein Mitglied des Landessportbundes sein, sind Sie als Ehrenamtliche über die Versicherung des Landes NRW geschützt. Die Teilnehmenden an Sportgruppen genießen jedoch – im Unterschied zur Sportversicherung - diesen Schutz nicht.

 

 

2.7 Bin ich als Mitglied eines ehrenamtlichen Haushaltsdienstes / eines ehrenamtlichen Dienstes für Kleinreparaturen über die Versicherungen des Landes haftpflichtversichert?

Ja. Die Versicherungssumme für derartige „Schäden aus beruflicher Tätigkeit“ ist jedoch auf 10.000 € pro Jahr begrenzt.

 

 

2.8 Bin ich über das Land unfallversichert, wenn ich auch eine private Unfallversicherung habe?

Ja. Ihre private Unfallversicherung ergänzt sowohl die gesetzliche Unfallversicherung als auch die Unfallversicherung des Landes.

 

 

2.9 Bin ich über das Land haftpflichtversichert, wenn ich auch eine private Haftpflichtversicherung habe?

Ja. Bitte machen Sie im Schadenfall jedoch Angaben zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Der Versicherer des Landes prüft dann, ob seine Leistungen ihm von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung zurück erstattet werden können.

 

 

3.1 Wie bin ich versichert, wenn ich beim ehrenamtlichen Einsatz einen Unfall mit meinem privaten Kfz habe?

Derjenige, der einen Verkehrsunfall verursacht, ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gegen Regressansprüche der Geschädigten geschützt. Sind Sie also unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, wird Ihr Schaden durch die Versicherung des Unfallgegners ausgeglichen.

 

Wenn Sie mit Ihrem privaten Kfz selbst einen Unfall verursachen, kommt Ihre eigene Versicherung für die Schäden auf. Sie werden jedoch in den Prämien zurückgestuft und müssen gegebenenfalls den Selbstbehalt Ihrer Kaskoversicherung tragen.

 

Ihr Träger kann für diesen Fall eine „Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung“ für seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter abschließen. Diese ersetzt mit einer einmaligen Zahlung die finanziellen Nachteile, die demjenigen entstehen, der den Verkehrsunfall verursacht hat.

 

 

3.2 Wie sind mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall geschützt? Braucht man eine zusätzliche Insassenunfallversicherung?

Für die Schäden, die mitfahrende Insassen bei einem Verkehrsunfall erleiden, kommt ebenfalls die Versicherung des Schadenverursachers auf. Seit der Schuldrechtsreform vor einigen Jahren wird keine Insassenunfallversicherung mehr benötigt.

 

 

3.3 Bin ich als Vermittlerin ehrenamtlicher „Omas und Opas“, die Kinder bei Abwesenheit der Eltern in deren Haushalt betreuen, ausreichend über die Versicherungen des Landes geschützt?

Ja. Trotzdem müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Betreuungspersonen auf ihre Arbeit vorbereitet und angemessen qualifiziert sind.

 

 

3.4 Bin ich als Veranstalter eines Stadtteilfestes / eines Ausflugs / eines Seminars über die Versicherungen des Landes ausreichend geschützt?

Ja, wenn Sie die Veranstaltung als Initiative ohne rechtliche Selbständigkeit organisieren. Wird die Veranstaltung von einem rechtlichen selbständigen Träger, also z.B. einem Verein, organisiert, empfehlen wir, dass der Verein seinen eigenen Versicherungsschutz überprüft und eventuell ergänzt.

 

 

3.5 Welche Versicherung ist zuständig, wenn eine von mir betreute Person einen Schaden verursacht?

Im Regelfall ist die Person, die den Schaden verursacht, für den Ausgleich zuständig.

 

 

3.6 Wie bin ich versichert, wenn ich als ehrenamtlicher Berater Fehler mache, die zu Vermögensschäden der Beratenen führen?

Für derartige Tätigkeiten benötigen Sie eine eigene Vermögensschadenversicherung. Die Versicherung des Landes deckt nur die Verletzung des Datenschutzes und Vermögensschäden ab, die nicht aus beratender Tätigkeit, sondern aus der deliktischen Haftung des Schadensverursachers resultieren. Beispielsweise trifft sie dann zu, wenn ein Ehrenamtlicher einen Geschäftsmann einparkt und diesem durch das verspätete Eintreffen bei einer Verhandlung ein Vertrag mit entsprechenden finanziellen Folgen verloren geht.

3.7 Wohin kann ich mich wenden, um Informationen über ggf. notwendige weitere Versicherungen zu erhalten?

Bitte rufen Sie den Makler an, der auch die Sammelverträge des Landes betreut. Dies ist Herr Schultz vom Union-Versicherungsdienst, Tel.: 05231/603267.

 

 

3.8 Wer betreut den Vertrag des Landes zur Ehrenamtsversicherung?

Bitte rufen Sie den Makler an, der auch die Sammelverträge des Landes betreut. Dies ist Herr Schultz vom Union-Versicherungsdienst, Tel.: 05231/603267.

2007 - Kilometerpauschale für Schwerbehinderte

Steuerliche Nachteilsausgleich wird wie bisher ab dem ersten gefahrenen Kilometer gewährt

18.11.2006

 

Die Einschränkungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch das Steueränderungsgesetz 2007 gelten nicht für schwerbehinderte Menschen.

 

Ab 2007 können Autofahrer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen. Diese Einschränkungen gelten nicht für schwerbehinderte Menschen. Diese können weiterhin für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Aufwendungen oder an Stelle der tatsächlichen Aufwendungen den Kilometersatz von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen. Der steuerliche Nachteilsausgleich wird also wie bisher ab dem ersten gefahrenen Kilometer und nicht erst wie allgemein gültig ab dem einundzwanzigsten Kilometer gewährt.

Voraussetzung hierfür ist, dass vom Versorgungsamt mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 oder ein GdB von mindestens 50 und das Merkzeichen "G" festgestellt sind.

 

www.sozialverwaltung.nrw.de/index.php

Rechte, Rabatte und Extras von Staat und Privat

Günstig leben trotz Behinderung

Volkswagen bietet Autorabatt für Gehörlose mit Merkzeichen Gl

Seit Juni 2007 hat Volkswagen seinen Sondernachlass für Behinderte beim Kauf eines Pkw erweitert: Nun können auch Gehörlose mit eingetragenem Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis die Nachlassregelung für Behinderte in Anspruch nehmen. Beim Kauf eines Neuwagens bekommen sie 15% Rabatt. Mehr Infos finden Sie unter www.vw-mobil.de.

Integrationsfachdienste für hörbehinderte Menschen in Westfalen-Lippe

Adressenliste der Integrationsfachdienste für hörbehinderte Menschen in Westfalen-Lippe              
Region Adresse IFD IFD Fachkraft Telefon Fax E-Mail Handy/Handyfax Fachkoordinator - Integrationsamt              
               
Ahlen Roonstr. 6 Doris Schmersträter 02382/889 99 54 02382/889 99 60 ifd.schmerstraeter@t-online.de 0160/957 109 11 Frau Pöllmann              
59229 Ahlen Tel.: 0251/ 591 3264              
Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: steffi.poellmann@lwl.org              
               
Herr Hanning              
Bielefeld/ Königsweg 10 Daniela Spreckels 0521/144 58 64 0521/144 58 65 daniela.spreckels@bethel.de 0171/989 00 66 Tel.: 0251/ 591 3894              
Gütersloh 33617 Bielefeld Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
Schulstr. 16 Daniela Spreckels 05241/211 87 65 05241/23 70 33 daniela.spreckels@bethel.de 0171/989 00 66              
33330 Gütersloh              
               
Frau Klimm              
Bochum/Herne Westring 26 Jutta Gröning 0234/91 33-165 0234/91 33-188 groening.ifd@diakonie-bochum.de 0160/969 24 333 Tel.: 0251/ 591 3866              
44787 Bochum F:0160/96924359 Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: kathleen.klimm@lwl.org              
               
               
Frau Klimm              
Borken/ Butenwall 10 Claudia Lutz 02861/809 982-02 02861/809 982-06 c.lutz@ifd-borken-coesfeld.de 0177/198 64 08 Tel.: 0251/ 591 3866              
Coesfeld 46325 Borken Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: kathleen.klimm@lwl.org              
               
Frau Klimm              
Dortmund Huckarder Str. 2-8 Lea Hellbrück 0231/913 002-20 0231/913 002 33 hellbrueck@zfg-dortmund.de Tel.: 0251/ 591 3866              
44147 Dortmund Andrea Krebs 0231/913 002-11 0231/913 002-33 krebs@zfg-dortmund.de Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: kathleen.klimm@lwl.org              
               
Frau Klimm              
Gelsenkirchen Bahnhofsvorplatz 4 Ulrike Maier 0209/957 146-18 0209/957 146-69 ulrike.maier@ifd-westfalen.de 0172/271 71 93 Tel.: 0251/ 591 3866              
45879 Gelsenkirchen Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: kathleen.klimm@lwl.org              
               
Frau Klimm              
Hagen/ Hochstr. 83 c Birgit Gastreich 02331/91 84-58 02331/91 84-53 gastreich@caritas-hagen.de 0174/335 52 34 Tel.: 0251/ 591 3866              
Ennepe-Ruhr- 58095 Hagen Fax: 0251/ 591 4775              
Kreis eMail: kathleen.klimm@lwl.org              
               
T: Frau Klimm              
Hamm Caldenhofer Weg 225 Martin Lauff 02381/587 182 02381/587 220 lauff@caritas-hagen.de 0174/335 52 35 Tel.: 0251/ 591 3866              
59063 Hamm F: Fax: 0251/ 591 4775              
0174/32 49 208 eMail: kathleen.klimm@lwl.org              
               
Herr Hanning              
Herford Hansastr. 33 Susanne Höller 05221/189-61 91 05221/131 739 50 s.hoeller@ifd-herford.de Tel.: 0251/ 591 3894              
32049 Herford Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
               
Herr Hanning              
Hochsauerland- Brückenstr. 10 Frank Gerdes 0291/952 95-14 0291/952 95-20 fgerdes@diakonie-ruhr-hellweg.de 0160/532 27 38 Tel.: 0251/ 591 3894              
kreis 59872 Meschede Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
               
Herr Hanning              
Märkischer Kreis Paulmannshöher Str. 16 Barbara Richter 02351/46 35 81 02351/46 35 16 barbara.richter@ifd-westfalen.de 0172/248 79 68 Tel.: 0251/ 591 3894              
58515 Lüdenscheid Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
               
Herr Hanning              
Lippe Wittekindstr. 2 Sandra Hoppe 05231/61 03 78 05231/64 03 33 s.hoppe@ netzwerk-lippe.de 0175/533 88 87 Tel.: 0251/ 591 3894              
32758 Detmold Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
               
Herr Hanning              
Minden Hermannstr. 4 Johann Dunker 0571/38 54 614 0571/38 54 618 dunker@dwminden.de 0160/905 048 17 Tel.: 0251/ 591 3894              
32423 Minden Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
               
Frau Pöllmann              
Münster Hafenweg 6 - 8 Angelika Karrasch 0251/61 85-140 0251/61 85-151 angelika.karrasch@paritaet-nrw.org 0173/994 56 24 Tel.: 0251/ 591 3264              
48155 Münster Heike Tischmann 0251/61 85-140 0251/61 85-151 heike.tischmann@paritaet-nrw.org 0177/211 12 89 Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: steffi.poellmann@lwl.org              
               
Herr Hanning              
Paderborn Bahnhofstr. 3 Judith Rodeck 05251/878 694-6 05251/878 694-8 rodeck@ifd.name 0151/101 482 86 Tel.: 0251/ 591 3894              
33102 Paderborn Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
               
Frau Klimm              
Recklinghausen Kaiserwall 19 Silke Lintz 02361/936 64-12 02361/936 64-17 ifd.lintz@diakonie-kreis-re.de 0172/264 63 23 Tel.: 0251/ 591 3866              
45657 Recklinghausen Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: kathleen.klimm@lwl.org              
               
Frau Pöllmann              
Rheine Bachstr. 15 Guido Gehrmann 02572/157 21 02572/157 24 CV.Emsd-Greven-Gehrmann@t-online.de 0170/782 22 52 Tel.: 0251/ 591 3264              
48282 Emsdetten Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: steffi.poellmann@lwl.org              
               
Sabine Weiss 0271/250 22-18 0271/250 22-28 s.weiss@ifd-siegen-olpe.de 0160/905 498 75 Herr Hanning              
Siegen Frankfurter Str. 18 F:0160/90549876 Tel.: 0251/ 591 3894              
57074 Siegen Melanie Smarzoch 0271/250 22-19 0271/250 22-28 m.smarzoch@ifd-siegen-olpe.de 0163/37 51 365 Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
               
Herr Hanning              
Soest Hoher Weg 1 - 3 Frank Gerdes 02921/30-29 34 02921/344 98 34 fgerdes@diakonie-ruhr-hellweg.de 0160/532 27 38 Tel.: 0251/ 591 3894              
59494 Soest Fax: 0251/ 591 4775              
eMail: wilhelm.hanning@lwl.org              
               
T: Frau Klimm              
Unna Falkstr. 35 Martin Lauff 02303/96 82 03 02303/96 82 08 lauff@caritas-hagen.de 0174/33 55 235 Tel.: 0251/ 591 3866              
59423 Unna F: Fax: 0251/ 591 4775              
0174/32 49 208 eMail: kathleen.klimm@lwl.org              
               
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ifd-westfalen.de und www.lwl.org/Integrationsamt              

Rauchmelder für Hörgeschädigte!

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