ADAC-Service für Gehörlose - Pannenmeldungen per Fax, SMS und E-Mail
ADAC-Faxvordruck zur Pannenaufnahme
Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. einen Faxvordruck für Gehörlose und andere Hör- und Sprachgeschädigte entwickelt.
Hier geht es zum Download:
www.gehoerlosenverband.de/download/pdf/adac_pannendienst.PDF
Eine schriftliche Pannenmeldung kann beim ADAC auch ohne den Faxvordruck erfolgen, z.B. von einem Nokia-Communikator mit Faxfunktion oder durch Umwandlung von SMS in Fax bzw. E-Mail.
Mehr dazu hier:
www.gehoerlosenverband.de/download/pdf/adac-pannenhilfe-sms-liste.pdf
Notruf-Faxvordruck
Notruf-Faxvordruck
(für Gehörlose, Behinderte oder Personen, die kein Deutsch können)
www.meinestadt24.de/downloads/pdf/notfax.pdf
Kinderlieder gibt es zum kostenlosen Anhören und Downloaden im Internet
Kinderlieder gibt es zum kostenlosen Anhören und Downloaden im Internet
Genervte Eltern, die zum x-ten Mal das Kinderlied-Repertoire von Rolf Zuckowski & Co. mit anhören mussten, erhalten im Internet Alternativen, die vielleicht auch ihr Nachwuchs ganz gut zum Nachsingen findet. Unter
www.kulturumsonst.com
bietet der Hamburger Detlef Cordes selbst vertonte Kinderlieder zum kostenlosen Anhören oder Herunterladen als MP3-Dateien an.
Das Archiv des Musikers wird laufend aktualisiert. Zurzeit enthält es unter anderem
Kinderlieder
Kinderlieder auf Englisch
Volkslieder
Folk Songs
Gedichtevertonungen
Heine
Rilke
Kirchenlieder
Eigene Texte
Praktisch zum Nachsingen mit Kindern sind die Liedtexte, die Cordes jeweils zum Lied auf die Seite stellt. Außerdem finden sich dort Angaben zur Herkunft der Lieder. Darüber hinaus erzählt der Musiker in einem Blog etwas über seine Arbeit.
Für CI-Träger eine gute Möglichkeit für das Hörtraining.
Angebote für gehörlose Menschen
Gebärdensprache-Video: Hilfen für gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen (1:05 Minuten)
Finanzielle Hilfen
Gehörlose erhalten nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen unabhängig von ihrer Einkommenssituation eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Gehörlos sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten.
www.lwl.org/spur-download/blinden/antrag_hgl.pdf